
Um welche Kompetenzen geht es?
Der Prüfungsausschuss beobachtet die Arbeitsweise des Prüflings, während dieser die Arbeitsprobe durchführt. Dabei achtet er darauf, ob der Prüfling die PrüfungsanforderungenDie Prüfungsanforderungen der Aus- und Fortbildungsordnungen der verschiedenen Berufe legen fest, welche Inhalte und wie viel Zeit für die Prüfung zur Verfügung stehen sollen. Außerdem wird die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche festgelegt. Siehe auch Empfehlung zur Struktur und…mehr nachweist, die in der AusbildungsordnungAusbildungsordnungen sind Vorschriften, die die Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die Ausbildung in Betrieben festlegen. Diese werden von den zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnungen erlassen, die…mehr des jeweiligen Berufs und/oder in der PrüfungsordnungDie zuständige Stelle muss für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung eine Prüfungsordnung erlassen. Diese muss festlegen, wer zur Prüfung zugelassen wird, wie die Prüfung strukturiert ist, nach welchen Kriterien bewertet wird, wie die Prüfungszeugnisse vergeben werden, welche Konsequenzen Verstöße…mehr der zuständigen Stelle vorgegeben sind: Nach einem einleitenden Passus:
„Im Prüfungsbereich … hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist …“
folgt die Aufzählung der zu zeigenden Kompetenzen, wie etwa:
- Verfahrensschritte oder Arbeitsabläufe planen
- Produkte, Materialien, Betriebsmittel auswählen
- Geräte/Maschinen bedienen
- Produktionsabläufe kontrollieren
- Sicherheits- und/oder Hygienemaßnahmen beachten





