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Ausbildungsordnung für Landwirte und Landwirtinnen modernisiert

5. November 2026

Künftig können die Einsatzgebiete gezielter gewählt werden. Auch personale Kompetenzen und Resilienz gewinnen an Bedeutung. Eine Neuerung erweitert das Berufsbild dabei besonders deutlich.

Landwirte und Landwirtinnen übernehmen vielfältige Aufgaben – vom Pflanzenbau bis zur Tierhaltung. Welche Kulturen angebaut und welche Tierarten gehalten werden, unterscheidet sich je nach Region. Die neue Ausbildungsordnung greift diese Vielfalt gezielt auf: Künftig wird jeweils mindestens ein Einsatzgebiet aus den Bereichen Pflanze und Tier gewählt. So können die betrieblichen Anforderungen mit den Interessen der Auszubildenden in Einklang gebracht werden. Neu ist auch, dass personale Kompetenzen stärker in den Mittelpunkt rücken. Künftige Fachkräfte sollen ihre beruflichen Rollen bewusster gestalten, körperliche und psychische Belastungen erkennen und gezielt etwas für ihre Resilienz tun können.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung daher die Ausbildungsordnung zum Landwirt und zur Landwirtin modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2027 in Kraft.

Landwirte und Landwirtinnen  arbeiten in unterschiedlich großen Betrieben mit verschiedenen Bewirtschaftungsformen. Ihre Aufgaben umfassen den Pflanzenbau und die Tierhaltung. Sie planen Arbeitsabläufe, nutzen moderne Agrartechnik, achten auf die Qualität ihrer Erzeugnisse und dokumentieren ihre Arbeit sorgfältig. Darüber hinaus steuern sie betriebliche Prozesse wirtschaftlich, vermarkten landwirtschaftliche Produkte und wickeln Geschäftsvorgänge ab. Digitalisierung und Nachhaltigkeit gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung.

Bundesweit werden jedes Jahr rund 9.000 Fachkräfte in der Landwirtschaft ausgebildet. Die Chancen, nach der Ausbildung übernommen zu werden, sind sehr gut. Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, kann eine Aufstiegsfortbildung anschließen – etwa zum Landwirtschaftsmeister oder zur Landwirtschaftsmeisterin, zum Fachagrarwirt oder zur Fachagrarwirtin, zum Staatlich geprüften Agrarbetriebswirt oder zur Staatlich geprüften Agrarbetriebswirtin oder zum Wirtschafter beziehungsweise zur Wirtschafterin in einer passenden Fachrichtung.

Der Ausbildungsrahmenplan basiert auf den Empfehlungen 158 und 160 des BIBB-Hauptausschusses. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) ersetzen die bisherige Regelung aus dem Jahr 1995. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte für den schulischen Teil der dualen Ausbildung fest.

Das BIBB erarbeitet gemeinsam mit Fachleuten aus der Praxis eine Umsetzungshilfe zur neuen Ausbildungsordnung. Sie erläutert die Neuerungen und enthält praktische Hinweise zur Planung und Durchführung der Ausbildung. Die Publikation erscheint in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und wird kostenlos auf der BIBB-Webseite verfügbar sein.

(Quelle: Pressemitteilung des BIBB vom 05.11.2026)

Weitere Informationen

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