Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und beschreibt auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes den tatsächlichen Ablauf der betrieblichen Ausbildung im Betrieb. Dabei müssen die Gegebenheiten im Unternehmen (Betriebsstruktur, personelle und technische Ausstattung etc.) Beachtung finden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden.
Der betriebliche Ausbildungsplan gibt also Auskunft darüber, wer wann für die Ausbildung zuständig ist, wie lange der oder die Auszubildende an bestimmten Orten – wie z.B. in der Personalabteilung, im Einkauf oder in der IT-Abteilung – ausgebildet wird und was dort gelernt werden soll.
Gesetzliche Vorgaben
Den rechtlichen Rahmen für die betriebliche Ausbildung gibt das Berufsbildungsgesetz vor. Im Zusammenhang mit einer planmäßigen Ausbildung ist besonders § 14 (1) bedeutsam, der die Pflichten der Ausbildenden vorgibt. Hier geht es vor allem um die Formulierung: "planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert".
Die sachliche und zeitliche Gliederung ist in die Niederschrift des Ausbildungsvertrages aufzunehmen (§ 11, (1),1.).