Ausbildungsordnung Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik modernisiert
16. Januar 2026
Technisches Verständnis, präzise Fehlersuche und konsequente Qualitätskontrolle sowie hohes Verantwortungsbewusstsein sind zentrale Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit in der Glasherstellung. Die veränderten Anforderungen in der Glasindustrie und die wachsende Bedeutung der Anlagensteuerung machten eine Anpassung der Ausbildungsinhalte erforderlich.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum/zur Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik modernisiert.
Verfahrensmechaniker/innen Glastechnik stellen aus Quarzsand, Soda und Kalk hochwertiges Glas her. Sie bereiten die Rohstoffe zu, schmelzen sie bei hohen Temperaturen, steuern und überwachen die Schmelzöfen und Produktionsanlagen. Anschließend formen, kühlen und bearbeiten sie das Glas zu fertigen Produkten. Zentral dabei sind kontinuierliche Wartung, Regelung und Steuerung der Anlagen sowie präzise Qualitätskontrolle einschließlich Fehleranalyse und gezielter Maßnahmen zur Vermeidung von Mängeln.
Neu eingeführt in der modernisierten Ausbildungsordnung wurden die Einsatzgebiete Flachglas und Hohlglas, die eine fachspezifischere Ausrichtung auf die jeweiligen Herstellungsverfahren ermöglichen. Zusätzlich wurde die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) verankert: Statt einer Zwischenprüfung erfolgt die Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten, bewerteten Teilen, die beide in das Gesamtergebnis einfließen.
Verfahrensmechaniker/innen Glastechnik arbeiten in Glashütten und industriellen Betrieben an halb- und vollautomatischen Produktionsanlagen. Sie programmieren, bedienen und überwachen diese Maschinen, führen Prozess- und Qualitätskontrollen mit modernen Messgeräten durch und sorgen für einen stabilen Fertigungsprozess. Für die Auszubildenden bestehen gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zur/zum Geprüften Industriemeister/-in - Fachrichtung Glas zu absolvieren.
Die modernisierte Ausbildungsordnung sowie der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung lösen die bisher geltende Regelung aus dem Jahr 2002 ab. Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft und passt die Ausbildung an die aktuellen Anforderungen der Glasindustrie an.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet derzeit gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für ausbildende Betriebe, Berufsschulen, Prüfer/innen und Auszubildende. Sie wird die Neuerungen der modernisierten Ausbildungsordnung erörtern und praxisnahe Tipps zur Planung und Durchführung der Ausbildung geben. Die Publikation erscheint im März 2026 in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und kann kostenlos über die BIBB-Website heruntergeladen werden.
(Quelle: Pressemitteilung des BIBB vom 13.01.2026)

