Nachdem Sie gemeinsam mit der Auszubildenden / dem Auszubildenden ein passendes Land festgelegt haben, können Sie überlegen, zu welchem Zeitpunkt der Ausbildung ein Auslandsaufenthalt sinnvoll wäre. Sie kennen den Ablauf Ihres Ausbildungsangebotes am besten und können daher am ehesten einschätzen, welcher Zeitraum in Frage kommen würde. Bedenken Sie aber:
- ganz am Anfang der Ausbildung wird die Auszubildende / der Auszubildende noch wenig Erfahrung haben und somit mit der Situation wahrscheinlich überfordert sein
- am Ende der Ausbildung hingegen wird der Lernaufwand für die Abschlussprüfung anstehen
- empfehlenswert ist im Allgemeinen der Zeitraum nach der Zwischenprüfung und vor der Vorbereitung zur Abschlussprüfung
Laut Berufsbildungsgesetz (§ 2 Abs. 3 BBiG) können Auszubildende für eine Dauer von bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbringen, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Dennoch benötigen sie die Zustimmung des Unternehmens und der Berufsschule. Dies bedeutet, dass ein neunmonatiger Auslandsaufenthalt am Stück in einer dreijährigen Ausbildung möglich sein kann. Alternativ kann die Maximaldauer auch in mehrere kürzere Auslandspraktika aufgeteilt werden, falls das für den Ausbildungsverlauf sinnvoller ist. Ein üblicher Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden sind vier bis sechs Wochen.
Berücksichtigt werden sollte bei der Wahl von Zeitraum und Dauer auch, dass sich Azubis für die Zeit im Ausland, außer wenn diese in den Schulferien liegt, von der Berufsschule freistellen lassen müssen. Hier gilt:
- bei Blockunterricht kann dies umgangen werden, indem ein Zeitraum außerhalb der Blöcke gewählt wird
- während des Aufenthaltes muss keine Berufsschule besucht werden, der ggf. verpasste Lernstoff muss aber nachgeholt werden
- das Berichtsheft muss während des Zeitraums weitergeführt werden
- zusätzlich sollte der Europass Mobilität genutzt werden
Was ist der Europass Mobilität? Der Europass Mobilität ist ein Online-Dokument (ca. 4 Seiten, in verschiedenen Sprachen ausfüllbar), welches von der Europäischen Union bereitgestellt wird und dazu dient, die im Ausland erworbenen Lernergebnisse der Auszubildenden konkret und ausführlich zu dokumentieren.