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Nicht jede Prüfung endet erfolgreich – was dann?

Die Ausbildung in der Bauwirtschaft ist anspruchsvoll, und die Prüfungen erst recht. Trotz guter Vorbereitung endet nicht jede Prüfung erfolgreich. Welche Möglichkeit gibt es dann?

Wer im dreijährigen Ausbildungsberuf durchfällt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch einen Abschluss erhalten: den des zweijährigen Facharbeiters. Die Option wurde schon häufig beschrieben, z.B. in unserem Beitrag „Von der Stufenausbildung zum Anrechnungsmodell“. Wie das genau funktioniert wirft aber immer wieder Fragen auf.

 

Wie funktioniert die Rückfalloption?

Zunächst einmal nimmt der Prüfling im vierten Ausbildungshalbjahr, also nach ca. zwei Jahren, an Teil 1 der Gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung (GAP) teil. Diese ist identisch mit der Abschlussprüfung der zweijährigen Auszubildenden, mit Ausnahme von Wirtschafts- und Sozialkunde. Am Ende der Ausbildung, also nach drei Jahren, legt der Prüfling dann Teil 2 der GAP ab, inklusive WiSo. Danach steht fest, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. 

Selbst wenn Wiederholungen oder mündliche Ergänzungsprüfungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, bleibt eine Möglichkeit für einen Berufsabschluss, nämlich die Rückfalloption. Voraussetzung sind allerdings ausreichende Leistungen in Teil 1 und in der WiSo-Prüfung aus Teil 2. Wichtig ist dabei Folgendes:

  • Teil 1 kann nicht eigenständig wiederholt werden!
  • Eine mündliche Ergänzungsprüfung für den schriftlichen Teil aus Teil 1 ist nicht möglich!
  • Fazit: Teil 1 muss unbedingt mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein.
  • Aber: Eine mündliche Ergänzungsprüfung für WiSo ist möglich, wenn das den Ausschlag geben kann.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Prüfling selbst einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen. Die Rückfalloption greift nicht automatisch!

 

Was heißt das für Sie als Ausbilder/-innen und Prüfer/-innen?

Anders als bisher ist die frühere „Zwischenprüfung“ jetzt ein fester Bestandteil der Gesellen- oder Abschlussprüfung. Die Note zählt und kann entscheidend sein für den beruflichen Abschluss, sowohl dreijährig als auch für die Rückfalloption. Bereiten Sie Ihre Auszubildenden darauf vor und motivieren Sie, die Prüfung genauso ernst zu nehmen wie die Prüfungen am Ende der Ausbildung. 

Informieren Sie die Auszubildenden im Ernstfall über die Möglichkeit der Rückfalloption. Natürlich sollten die Wiederholungsprüfungen für den dreijährigen Abschluss genutzt werden. Sollte das Ergebnis trotzdem nicht ausreichen, unterstützen Sie Ihren Azubi doch beim Antrag auf die Rückfalloption. Bei Schwierigkeiten wird Ihre zuständige Kammer Ihre Fragen sicher beantworten.

Gerade als Prüfer/-innen sind Sie unmittelbar am Puls des Geschehens. Insbesondere bei der mündlichen Ergänzungsprüfung im Zusammenhang mit der Rückfalloption ist pädagogisches Fingerspitzengefühl gefragt. Der Prüfling erlebt die Situation vielleicht als seine letzte Chance und ist nervös. Berücksichtigen Sie diese besondere Lage. Mit transparenten Erwartungen und realistischen Anforderungen ist der erfolgreiche Abschluss greifbar.

 

Das Bauteam im BIBB wünscht viel Erfolg bei der Umsetzung und steht Ihnen bei Rückfragen mit Rat und Tat zur Seite!

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