Die gestreckte Abschlussprüfung bzw. die gestreckte Gesellenprüfung (GAP/GGP) wird in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen durchgeführt. In beiden Teilen werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemessen, die zum Ende der Ausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen. In Teil 1 der GAP/GGP dürfen ausschließlich Kompetenzen geprüft werden, die bereits zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der finalen beruflichen Handlungsfähigkeit sind.
Die beiden Teilergebnisse dürfen nicht einzeln zertifiziert werden. Das bedeutet, dass Teil 1 der GAP/GGP nicht als eigenständige Prüfung angesehen werden darf. Durch die beiden zeitlich getrennten "Messzeitpunkte" wird stark punktuelles Prüfen von erworbenen Kompetenzen vermieden. Aus beiden Prüfungsteilen wird das Gesamtergebnis bzw. die Abschlussnote ermittelt.