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Arbeitsprobe als Prüfungsinstrument

Die Arbeitsprobe ist eine einzelne berufstypische Tätigkeit, die vom Prüfling durchgeführt wird und in der Regel Teil eines komplexeren Arbeits- oder Geschäftsprozesses ist. Im Mittelpunkt steht dabei der Arbeitsablauf. Beispiele sind Dienstleistungs- oder Instandhaltungstätigkeiten mit überschaubarem Umfang.

Bewertet werden die Arbeits- beziehungsweise Vorgehensweise sowie gegebenenfalls das Arbeitsergebnis.

In einem Prüfungsbereich können mehrere Arbeitsproben durchgeführt werden. Die Arbeitsprobe kann mit anderen Prüfungsinstrumenten kombiniert sein. Die vorgesehene Kombination ist der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen.

Die Durchführungsdauer beträgt grundsätzlich maximal sieben Stunden. Die konkrete Durchführungsdauer steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung.

Eine vollständige Anwesenheit der Prüfenden ist nur erforderlich, soweit dies für die Bewertung notwendig ist. Wenn es in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist, kann die Arbeitsprobe mithilfe digitaler Simulationstechnik bearbeitet werden.

Weitere Informationen    

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen (Hauptausschussempfehlung 186)

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Leando | Die Arbeitsprobe als Prüfungsinstrument