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Ausbildende Fachkraft

Ausbildende Fachkräfte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer ausbildenden Einrichtung, die am Arbeitsplatz ausbilden, ohne selbst Ausbilderin oder Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) zu sein. Sie vermitteln berufspraktische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Tätigkeit als ausbildende Fachkraft erfolgt in der Regel ergänzend zur eigentlichen Fachaufgabe und in Abstimmung mit den verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbildern oder der Ausbildungsleitung. Im Unterschied zu bestellten Ausbilderinnen und Ausbildern tragen ausbildende Fachkräfte nicht die Gesamtverantwortung für die Ausbildung   und müssen nicht zwingend die formalen Anforderungen     an die Ausbildereignung nach BBiG beziehungsweise HwO erfüllen.

Weitere Informationen:

https://www.bibb.de/de/8606.php