Dokumentation als Prüfungsinstrument
Mit der Dokumentation stellt der Prüfling schriftlich die Planung, Durchführung, Ergebnisse und Kontrolle einer von ihm erbrachten Leistung dar.
Die Dokumentation bezieht sich immer auf eine Leistung, die der Prüfling zuvor erbracht hat.
Unmittelbar bewertet werden der Inhalt und die formale Gestaltung der Dokumentation. Darüber hinaus können auch das methodische Vorgehen und die Qualität des Arbeitsergebnisses der Leistung, auf die sich die Dokumentation bezieht, mittelbar bewertet werden.
Kombinationen mit anderen Prüfungsinstrumenten sind abhängig von den berufsspezifischen Regelungen und der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen.
Die Dokumentation wird in der Regel im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der zugrunde liegenden Prüfungsleistung erstellt. Für ihre Erstellung ist in der Ausbildungsordnung grundsätzlich keine feste Zeitvorgabe festgelegt.
Eine Anwesenheit des Prüfungsausschusses beziehungsweise der Prüferdelegation während der Anfertigung der Dokumentation ist nicht erforderlich.