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Einsatzgebiete

Einsatzgebiete führen weder in Ausbildungsordnungen noch in Prüfungsanforderungen zu inhaltlichen Differenzierungen. Sie haben daher keinen Einfluss auf die nachzuweisenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Einsatzgebiete können jedoch als thematische Grundlage für die von den Prüfungsausschüssen festzulegenden Prüfungsaufgaben berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen (Hauptausschussempfehlung 186)