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Präsentation als Prüfungsinstrument

Die Präsentation ist eine mündliche Darstellung einer vom Prüfling erbrachten Leistung. 

Dabei können Hilfsmittel, beispielsweise digitale Medien, eingesetzt werden. Neben Arbeitsprozessen und Arbeitsergebnissen kann der Prüfling auch berufstypische Sachverhalte und fachliche Zusammenhänge präsentieren.

Bewertet werden insbesondere der Präsentationsinhalt, die formale Gestaltung der Präsentation sowie das kommunikative Verhalten des Prüflings. Über die Präsentation kann mittelbar das Arbeitsergebnis sowie das methodische Vorgehen bei der zugrunde liegenden Leistung beurteilt werden.

Die Präsentation bezieht sich stets auf eine zuvor vom Prüfling erbrachte Leistung, beispielsweise auf die Bearbeitung einer Arbeitsaufgabe. Kombinationen mit weiteren Prüfungsinstrumenten sind abhängig von den berufsspezifischen Regelungen und der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen. 

Für die Erstellung der Präsentation ist in der Regel keine feste Zeitvorgabe festgelegt. Die Durchführungsdauer steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung. 

Für die unmittelbare Wahrnehmung und Bewertung der Prüfungsleistung ist die vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses beziehungsweise der Prüferdelegation erforderlich.

Weitere Informationen 

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen (Hauptausschussempfehlung 186)

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