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Prüfungsehrenamt

Das Prüfungsehrenamt bezeichnet die ehrenamtliche Tätigkeit von Prüferinnen und Prüfern in der beruflichen Bildung. Sie wirken insbesondere als Mitglieder eines Prüfungsausschusses oder einer Prüferdelegation an der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen mit. Dabei beurteilen sie Prüfungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsanforderungen und bringen ihre fachlichen und beruflichen Erfahrungen ein.
Das Prüfungsehrenamt trägt dazu bei, die Qualität und Praxisnähe von Prüfungen sicherzustellen. Für die Tätigkeit können eine Entschädigung für den Zeitaufwand sowie die Erstattung notwendiger Auslagen vorgesehen werden.

Weitere Informationen

§ 40 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 34 Abs. 9 Handwerksordnung (HwO)

Leando – Was bedeutet Ehrenamt? 

Leando – Welche Voraussetzungen brauche ich, um Prüfer zu werden?