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Wahlqualifikationen

Wahlqualifikationen ermöglichen eine flexible Ausgestaltung der Ausbildung durch wählbare Qualifikationseinheiten. Je nach Art und Umfang der Wahlqualifikationen können eigenständige Prüfungsbereiche oder Differenzierungen innerhalb einheitlicher Prüfungsbereiche vorgesehen werden. Diese Differenzierungen können sich auf die nachzuweisenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf die Tätigkeiten oder Gebiete beziehen.

Weitere Informationen

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen (Hauptausschussempfehlung 186)