Wie kann die Standardberufsbildposition praxisnah und nachvollziehbar geprüft werden?
Gütekriterien für Prüfungen
20. Januar 2025
Prüfungen in staatlich anerkannten Ausbildungs- und Fortbildungsberufen spielen eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung der beruflichen Bildung. Bei der Durchführung von Prüfungen müssen sogenannte Gütekriterien eingehalten werden. Diese sollen „Messfehler“ bei der Erfassung von Leistungen möglichst gering halten.
Für Prüfungen sind nach psychologischen und pädagogischen Testverfahren folgende Gütekriterien relevant:
Objektivität im Prüfungswesen beinhaltet die Unabhängigkeit der Prüfungsergebnisse von den äußeren Bedingungen und den prüfenden Personen. Dabei kann u.a. zwischen der Objektivität der Durchführung (z.B. Prüfungsdauer, zugelassene Hilfsmittel, Rückfragemöglichkeiten) und der Objektivität der Bewertung der Prüfung unterschieden werden.
Die Reliabilität (Zuverlässigkeit) einer Prüfung gibt an, wie genau die Leistungserfassung erfolgt, d.h. ob der Messfehler größer oder kleiner ist. Dabei sollten die Ergebnisse verschiedener Prüfungen bei den gleichen äußeren Rahmenbedingungen und den gleichen Voraussetzungen des Prüflings sehr ähnlich sein.
Das Kriterium der Validität (Gültigkeit) trifft eine Aussage dazu, ob die Prüfung wirklich die Merkmale erfasst hat, die erfasst werden sollten. Bei den Prüfungen nach dem BBiG bzw. der HwO ist das zu erfassende Merkmal der Grad der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit.
Außerdem sollte bei der Durchführung von Prüfungen auf die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen geachtet werden (Ökonomie). Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben, der Durchführung und der Auswertung der Prüfung der Zeit-, Personal- und Materialaufwand möglichst gering gehalten wird, während gleichzeitig die anderen Kriterien ausreichend Beachtung finden Diese Gütekriterien sind auch Bestandteil der Qualitätsstandards für Prüfungen der Industrie- und Handelskammern, die diese für die von ihnen durchgeführten Prüfungen aufgestellt haben:
Prüfungen müssen:
- objektiv sein,
- verständlich und eindeutig sein,
- einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
- die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
- zuverlässige Ergebnisse liefern,
- tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
- zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
- wirtschaftlich durchzuführen sein.
Die Rechtsbeständigkeit, im Sinne der Rechtskonformität und rechtlichen Unanfechtbarkeit des Ergebnisses, stellt ein weiteres Qualitätskriterium von Abschlussprüfungen nach BBiG und HwO dar. Prüfungen, die von zuständigen Stellen durchgeführt werden, unterfallen dem öffentlichen Recht, da die zuständigen Stellen und ihre Ausschüsse dabei eine hoheitliche Aufgabe erfüllen.

Prüfungsinstrumente
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Prüfungsinstrumente, erfahren, welche Aufgaben der Prüfungsausschuss hat und welche Besonderheiten es zum Beispiel bei der Bewertung der Prüfungsleistungen zu beachten gilt. Hinweise, in welchen Berufen die jeweiligen Prüfungsinstrumente verwendet werden sowie Verweise auf vertiefende Informationen, Dokumente und Checklisten runden das Modul ab.

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