Beim Prüfungsstück geht es darum, das Ergebnis zu bewerten, nicht den Arbeitsprozess. Prüfungsstücke und Prüfungsprodukte sind nicht flüchtige Prüfungsleistungen. Das bedeutet, Erbringung und Bewertung der Prüfungsleistung können ohne Verlust an Erkenntnis zeitlich auseinanderfallen.
Die abschließende Bewertung nicht flüchtiger Prüfungsleistungen darf nach der sogenannten Zwei-Prüfenden-Regelung auf zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses übertragen werden. Die Bewertung des fertigen Produktes erfolgt nach zuvor festgelegten Kriterien.
Zahntechnik-Prüfungsausschuss kommt am Ende der Prüfungswoche zusammen
„Am Ende der Prüfungswoche kommen die Prüfungsausschussmitglieder dazu – und dann wird in der Regel freitags und/oder samstags bewertet“, beschreibt Peiffer-Meyer den praktischen Ablauf bei den Zahntechnikern. „In der Regel sitzen wir dort zu zweit, Meister und Geselle, und beurteilen die Arbeiten.“ Über ein digitales Bewertungssystem, das die Innung bereitstellt, werden Punkte eingetragen. „Wir beginnen bei jedem Prüfungsstück immer mit der vollen Punktzahl (100) und rechnen bei Qualitätsmängeln Abzüge in Fünfer-Schritten herunter“, erklärt die Prüferin und nennt ein Beispiel: „Wenn es etwa für einen tollen Kronenrand 30 Punkte gegeben hätte, gibt es für einen schlechteren vielleicht noch 20.“ Die Abzüge erfolgen nach festgelegten Kriterien. Die Bewertung wird so protokolliert, dass sie auch später noch nachvollziehbar ist.
Die Bewertung wird so protokolliert, dass sie auch später noch nachvollziehbar ist.
Marion Peiffer-Meyer, Prüferin
Wenn die Bewertung beider Personen über 10 Prozent auseinanderliegt, wird eine dritte Bewertung durch einen Berufsschullehrer eingeholt. Dies komme aber sehr selten vor. .
„Die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen kann die Bewertung eigentlich nur positiv beeinflussen. Wenn wir sehen: Der Prüfling hat einen Fehler erkannt, reflektiert und eingeordnet, erhält er mehr Punkte.“ Solange das Prüfungsprodukt vollständig ist, gibt es im Gegensatz dazu keine Abzüge, wenn der Prüfling seinen Fehler in der Dokumentation nicht beurteilt hat.
Wie läuft die Bewertung bei den Mediengestaltern ab?
In Hamburg bewertet der Prüfungsausschuss die eingereichten Bild- und Tonprodukte in der Regel in voller Besetzung. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob sich alle Mitglieder hierfür zusammensetzen oder jedes Mitglied für sich bewertet. „In anderen Bundesländern, in denen sehr viele Filme zu prüfen sind, werden sie wahrscheinlich die Zwei-Prüfenden-Regelung anwenden“, vermutet Berlitz-Olle.
Das Realisierungskonzept, das die Prüflinge im Vorfeld erstellen müssen, bevor es an die Umsetzung geht, spielt bei der Bewertung des Prüfungsstücks eine große Rolle: „Ich kann nicht ein Konzept schreiben und danach einen komplett anderen Film abgeben“, betont der Prüfer. Neben dem Realisierungskonzept und dessen Übereinstimmung mit dem Endprodukt wird das Produkt selbst bewertet. „Es werden alle Gestaltungsebenen bewertet, Bildtechnik, Tontechnik etc.“, beschreibt er. „Hierfür liefert die PAL einen Bewertungsbogen mit."
Für die Bewertung der Gestaltungsebenen liefert die PAL einen Bewertungsbogen mit
Helge Berlitz-Olle, Prüfer
Auch die Dokumentation fließt in die Bewertung mit ein. Die technischen Angaben sowie Rechteerklärungen müssen vollständig und korrekt sein, die Produktionsabläufe nachvollziehbar. Am Schluss wird aus den Teilaspekten eine Gesamtbewertung des Stückes abgegeben.