Was ist eine Teilzeitberufsausbildung?
Die Teilzeitberufsausbildung ist 2005 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert worden und eine gleichwertige Alternative zur klassischen Vollzeitausbildung – mit dem Unterschied, dass die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb reduziert wird (in der Regel um bis zu 50 Prozent). Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, der Abschluss bleibt jedoch voll anerkannt und gleichwertig. Das Modell richtet sich vor allem an Menschen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen, gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Lebensumstände nicht in Vollzeit ausbildbar sind. Voraussetzung für eine Teilzeitberufsausbildung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Die Umsetzung wird durch §7a des BBiG geregelt.


