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Umwelttechnische Berufe neugeordnet

Zum 1. August 2024 sind Neuerungen in der Berufefamilie der Umwelttechnologen/-innen in Kraft getreten. Auch die traditionelle Prüfungsstruktur wurde abgelöst.

Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen. Modernisierungen der vier Ausbildungsordnungen sind durch Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel sowie veränderter technischer und rechtlicher Anforderungen erforderlich geworden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis - im Auftrag der Bundesregierung - die Ausbildungsordnungen der umwelttechnischen Berufe modernisiert. Sie sind zum 1. August 2024 in Kraft getreten.

Mit der Modernisierung erhalten die Berufe zudem neue Abschlussbezeichnungen, die die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen widerspiegeln. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem…

Die gemeinsamen Kernqualifikationen der Berufe bleiben erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang hier von 15 auf zwölf Monate. So wird mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte und die erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit geschaffen. An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die Gestreckte Abschlussprüfung.

Die modernisierten Ausbildungsordnungen für den betrieblichen Teil sowie die darauf abgestimmten Rahmenlehrpläne für den schulischen Teil der Ausbildung haben die Ausbildungsregelungen aus dem Jahr 2002 abgelöst.

Quelle: BIBB-Pressemitteilung 01/2024 vom 3. Januar 2024

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