Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin modernisiert
26. August 2026

Das Berufsbild hat sich seit der letzten Modernisierung deutlich weiterentwickelt. Digitale Prozessketten bestimmen Planung und Produktion immer stärker, während Verfahren wie der 3D-Druck zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig verändern Entwicklungen im Modellbauhandwerk und in der Industrie die Anforderungen an qualifizierte Fachkräfte.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern sowie Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft.
Die Neuordnung trägt den aktuellen Entwicklungen Rechnung: Der bisher in drei Fachrichtungen gegliederte Ausbildungsberuf wird zu einem Monoberuf mit unterschiedlichen Einsatzgebieten weiterentwickelt. Zentrale Kompetenzen – etwa Konstruieren, Planen, Fertigen und Prüfen – werden künftig allen Auszubildenden einheitlich vermittelt. Gleichzeitig ermöglicht die neue Struktur betriebliche Spezialisierungen, zum Beispiel im Karosseriemodellbau, im Gießereimodell- und Formenbau sowie im Anschauungsmodellbau. Die additive Fertigung wird zudem als eigenständiges Einsatzgebiet stärker berücksichtigt. Ergänzt wird die Ausbildungsordnung durch die modernisierten Standardberufsbildpositionen.

