Ausbildungsordnungen für Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen aktualisiert

Auch in Zukunft sollen diese Fachkräfte in Deutschland keine zusätzlichen Prüfungen für den Erhalt der sogenannten CAT A-Lizenz ablegen müssen. Aus diesem Grund haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zusammen mit den zuständigen Bundesministerien sowie Sozialpartnern und Fachleuten aus der Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen an die geänderten EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Diese Anpassungen sind am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Besondere Bedeutung gewinnen in den neuen Ausbildungsordnungen vor allem die Qualitätssicherung und das Risikomanagement. Dazu gehören das Fehlermeldewesen, die Auswertung von Fehlern und die Bedeutung von Kommunikation zur Risikominderung. Im technischen Bereich rückt der Erwerb von Kenntnissen über gängige Fertigungsverfahren und häufige Produktionsfehler in den Vordergrund. Zusätzlich wurden die am 1. August 2021 in Kraft getretenen Standardberufsbildpositionen (Empfehlung 172 des BIBB-Hauptausschusses) in die Verordnungen aufgenommen. Die bisherigen Prüfungen haben sich bewährt und bleiben unverändert bestehen.
Fluggerätelektronikerinnen und Fluggerätmechanikerinnen sind in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben, bei der Bundeswehr und in Flugschulen tätig. Die Änderungen der Ausbildungsordnungen und die darauf abgestimmten, von der Kultusministerkonferenz (KMK) modifizierten Rahmenlehrpläne für den schulischen Teil der dualen Ausbildung aktualisieren die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013.
Quelle: Pressemitteilung des BIBB vom 19.06.2024

