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Mit der ReZA sollen behindertenspezifische Qualifikationen nachgewiesen und qualitativ abgesichert werden. Die Zusatzausbildung besteht aus acht Modulen und hat einen Zeitumfang von 320 Unterrichtseinheiten. Dazu gehören Selbstlernphasen und Präsenzeinheiten. Inhaltsgleiche Weiterbildungen können angerechnet werden.
Die Anbieter von ReZA haben darüber hinaus auch Online-Module entwickelt, um die Betriebe beim Zeitaufwand und den Reisekosten zu entlasten. In der Kooperation mit einer geeigneten Ausbildungseinrichtung oder behinderungsspezifisch geschultem Personal kann die ReZA für einen Betrieb entfallen.
Weitere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Inklusion finden Sie auf der Webseite des BIBB.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke informiert auf ihrer Homepage über Angebote und Ausbildungsmöglichkeiten:

Menschen mit Behinderung können für behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen einen Nachteilsausgleich geltend machen. Das ist abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung, der durch fachärztliche oder amtliche Stellungnahmen nachgewiesen werden muss. Im Rahmen einer regulären Berufsausbildung spielt der Nachteilsausgleich zum Beispiel bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Rolle. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind Änderungen bei den Prüfungsräumlichkeiten, den Zeiten der Prüfungen, der Formulierung der Aufgabenstellungen sowie der Einsatz technischer oder personeller Unterstützungsangebote. Dafür muss der Nachteilsausgleich schriftlich bei der zuständigen Kammer beantragt und die Berechtigung nachgewiesen werden. Die Kammern halten entsprechende Formulare vor und beraten über die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich.
Prinzipiell gilt, dass Betriebe sowie Ausbilderinnen und Ausbilder mit konkreten Fragen in ihren regionalen Kammern die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit ausgewiesener Expertise und vielen Erfahrungen zur konkreten Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zu inklusiver Berufsausbildung finden.
Detaillierte Informationen und Übersichten zum Nachteilsausgleich für verschiedene Behinderungsarten finden Sie in der Publikation "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis".
Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs und der Auszubildenden beruhen grundsätzlich auf den Regeln und gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung.
Die Checkliste bietet Ihnen eine Unterstützung, um zu prüfen, wie Sie eine duale Berufsausbildung inklusiv durchführen und erfolgreich abschließen können.
Die Inhalte des Themenschwerpunkts "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" wurden von ibbw-consult gGmbH, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (Göttingen) im Auftrag des BIBB erstellt. Beteiligt waren: Ines Heidsieck, Dorte Heyer, Mareike Rathgeber sowie Wolfgang Muhs (redaktionelle Leitung).