Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis - im Auftrag der Bundesregierung - die
Ausbildungsordnung des Berufs Feinoptiker/-in modernisiert. Sie ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten. Insbesondere technologische Veränderungen hatten dazu geführt, dass die Ausbildungsinhalte in diesem Beruf angepasst werden mussten.
Feinoptiker/-innen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben. Dabei werden sie vor allem in der Herstellung von Mess- und Vergrößerungstechnik sowie in der Halbleiterfertigung und Medizintechnik eingesetzt. Bundesweit wurden zuletzt rund 350 Fachkräfte ausgebildet. Mit der Modernisierung der Ausbildungsordnung in diesem Beruf ist auch die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt worden.
Die Ausbildungsrahmenpläne wurden auf Grundlage der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen 158 und 160 erarbeitet. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 2002 ab.
Quelle: BIBB-Pressemitteilung 12/2024 vom 21. März 2024
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