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Möglichkeiten der inklusiven Berufsausbildung

In vielen Fällen können Menschen mit Behinderung eine Ausbildung beginnen, ohne dass eine besondere Förderung nötig ist, sie können also eine reguläre duale Ausbildung absolvieren. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten eine angepasste Ausbildung zu absolvieren oder verschiedene Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
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  • Fachpraktikerausbildungen
    Fachpraktikerausbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 66 und im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) in §42r geregelt und eine Option für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt.

    Häufig  führen Einrichtungen zur beruflichen Bildung behinderter Menschen  (z.B. Berufsbildungswerke), aber auch Betriebe die in der Regel theoriereduzierten Fachpraktikerausbildungen durch. Die Notwendigkeit einer Erstausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker wird durch die Reha-Beraterinnen und Reha-Berater der Agenturen für Arbeit unter Einbeziehung der medizinischen und psychologischen Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit festgestellt und ist erst dann möglich, wenn andere Unterstützungsformen (wie beispielsweise Nachteilsausgleiche oder die Assistierte Ausbildung) nicht ausreichen.

    Grundlage aller Fachpraktikerausbildungen sind die von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftfskammern) zu erlassenen Ausbildungsregelungen. Ist für einen behinderten Menschen ein Ausbildungsplatz bei einem Betrieb oder einer Einrichtung zur beruflichen Bildung behinderter Menschen für eine Fachpraktikerausbildung gefunden, für die bei der zuständigen Stelle noch keine entsprechende berufsspezifische Ausbildungsregelung besteht, kann diese beantragt werden. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall verpflichtet, eine solche Ausbildungsregelung zu erlassen. Die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen und die Ausbildungsstätte  muss anforderungsgerecht gestaltet sein. Findet die Fachpraktikerausbildung in einem Betrieb statt, kann der Nachweis der ReZA entfallen, wenn die Kompetenz auf andere Weise glaubhaft gemacht werden kann oder Unterstützung  z.B. durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung oder die zuständige Stelle mit entsprechender Qualifizierung erfolgt.

    Die BIBB-Rahmenregelung für Fachpraktikerausbildungen sieht vor, dass während einer Fachpraktikerausbildung kontinuierlich zu prüfen ist, ob ein Übergang in eine Ausbildung im staatlich anerkannten Bezugsberuf möglich ist.  Auch im Nachgang einer erfolgreichen Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker kann ein entsprechender Abschluss angestrebt werden. Damit stellt  eine Fachpraktikerausbildung keinesfalls den Endpunkt einer beruflichen Qualifikation dar. Es gibt viele Beispiele, wie im Anschluss auch die Ausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf noch absolviert werden konnte.

Praxisbeispiel: René backt große Brötchen

In einem Video des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird am Beispiel des Bäckergesellen René R. gezeigt, wie er es über die Ausbildung vom Fachpraktiker zum Bäckergesellen geschafft hat.

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  • Assistierte Ausbildung (AsA)
    Die Assistierte Ausbildung ist eine Fördermaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit. Ziel der AsA ist es, die Ausbildungsfortsetzung bzw. den Ausbildungsabschluss zu gewährleisten, wenn diese gefährdet sind. Sozial benachteiligte Auszubildende, Auszubildende mit Lernbehinderungen, Sprachschwierigkeiten o. ä. sind die Zielgruppen. Hier werden maßgeschneiderte Förderpläne nach Bedarf (Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Unterstützung o.ä.) und für eine individuelle Unterstützung erstellt und Träger in deren Umsetzung eingebunden. Die Kosten der AsA trägt die Agentur für Arbeit.

Wenn ein besonderer Förderbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf besteht, hat der junge Mensch das Recht auf besondere Unterstützung und Hilfsmaßnahmen, um weiterhin ausreichend gefördert zu werden.

Der besondere Förderbedarf bezieht sich dabei auf einen spezifischen Bereich (z. B. Schule oder Sozialpädagogik). In diesem Bereich erhalten die jungen Erwachsenen dann konkrete Unterstützung. Diagnostiziert wird der besondere Förderbedarf von der jeweils zuständigen Institution wie z. B. der abgebenden Schule, dem Jugendamt oder der Agentur für Arbeit.

Alle staatlichen Förderleistungen zur Unterstützung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf werden unter dem Begriff Benachteiligtenförderung zusammengefasst.

  • Verzahnte Berufsausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)
    Bei der Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) lassen sich Jugendliche in einer beruflichen Rehabilitationseinrichtung (z. B. einem Berufsbildungswerk) ausbilden und absolvieren mindestens sechs Monate ihrer Ausbildungszeit in einem Betrieb (Praxisanteil der Ausbildung). Die verzahnte Ausbildung ist in allen Ausbildungsberufen möglich und erhöht durch die eingeflochtene Praxis die Chance auf eine betriebliche Anschlussbeschäftigung. Der Übergang in die betriebliche Ausbildung ist jederzeit möglich. Träger der Maßnahme ist das Berufsbildungswerk; Ausbildungsvergütung und Sozialversicherungsbeiträge werden von diesem übernommen.
     
  • Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
    Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) ist eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation nach § 117 SGB III und wird von der Agentur für Arbeit gefördert. Sie richtet sich an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf während der Ausbildung und findet im Betrieb statt. Ein Bildungsträger leistet für den Betrieb und die Auszubildende bzw. den Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit bei Bedarf psychologische und (sozial-)pädagogische Unterstützung und hilft bei der Vermittlung von fachtheoretischen Inhalten.
  • Teilzeitberufsausbildung
    Auch eine Berufsausbildung in Teilzeit kann an die besonderen Bedürfnisse von Auszubildenden mit Behinderung angepasst werden kann. Dabei wird die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit reduziert und zumeist die Dauer der Berufsausbildung entsprechend verlängert. Das Ausbildungsziel ist gleichbleibend gegenüber einer dualen Berufsausbildung in Vollzeit. Menschen mit Behinderung können über eine Teilzeitberufsausbildung ggf. den Einstieg in eine Vollzeitberufsausbildung finden.

Weitere Ausbildungsförderungen

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Menschen mit Behinderung erhalten, wenn diese an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung (z. B. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Grundausbildung oder anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) teilnehmen. Eine Voraussetzung für den Bezug ist z. B., dass der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt von der elterlichen Wohnung ist oder dass eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender in einer Assistierten Ausbildung ist.
    BAB können auch Auszubildende ohne Behinderung beantragen. Bei einer Behinderung gelten für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere Regeln.
     
  • Unterstützte Beschäftigung (UB) - individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ)
    Über eine Ausbildung hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Diese individuellen Fördermaßnahmen werden unter dem Begriff der Unterstützten Beschäftigung zusammengefasst. Sie bieten auch eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen

  • Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit enthält einen Schwerpunkt zum Thema Inklusion. Neben umfassenden Informationen zu Beratung und Förderung sind auch hier Beispiele zu gelingender Inklusion zu finden. Ebenso sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) aufgeführt.
    www.arbeitsagentur.de/m/inklusion
     
  • Informationen zum Thema Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA):
    PDF-Datei zum Download
     
  • Das Portal REHADAT wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und stellt in dessen Auftrag breitgefächert das Wissen zum Thema Teilhabe im Beruf zur Verfügung.
    www.rehadat.de
     
  • "Inklusion gelingt" ist eine Initiative der Wirtschaft, um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Neben Informationen für Betriebe sind auch hier viele Beispiele aus der Praxis zu finden.
    www.inklusion-gelingt.de
     
  • Die Fachstelle überaus des Bundesinstituts für Berufsbildung hat auf ihrem Portal ein Dossier zum Thema "Inklusion beim Übergang von der Schule in den Beruf" veröffentlicht. Hier finden Sie neben vielen weiteren Infos unter anderem eine interessante Videoreihe.
    www.ueberaus.de
  • inklusive-fuehrung_115.png

    Inklusive Führung – So gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen

    Becker, S. & Otto-Albrecht, M. (2019), hrsg. v. Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e. V., Plauen.

    Das Buch wendet sich direkt an Führungskräfte in Betrieben und setzt sich mit dem Begriff der Inklusiven Führung auseinander. Es steht kostenlos als Download zur Verfügung.

  • IW-Trends-4-15_115.jpg

    Menschen mit Behinderung in der dualen Ausbildung

    Metzler, C., Pierenkemper, S., Seyda, S. (2015). IW-Trends, 42. Jg. Nr. 4, 2015, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln.

    In dieser Studie sind begünstigende und hemmende Faktoren für Beschäftigung statistisch erfasst. Das Dokument kann kostenlos heruntergeladen werden.

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    Menschen mit Behinderung in der betrieblichen Ausbildung

    Metzler, C., Seyda, S., Wallossek, L., Werner, D. (2017). IW-Analysen Nr. 114, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln.

    Die Autorinnen und Autoren stellen hier u. a. dar, wie sich die verschiedenen Arten der Behinderungen in der Ausbildung verteilen (Tabelle 2, S. 39). Das Dokument kann kostenlos heruntergeladen werden.

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    Betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in Zeiten der Digitalisierung

    Metzler, C., Jansen, A., Kurtenacker, A. (2020). IW-Report 7/2020, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln. Der Report ist als Download verfügbar.

  • nachteilsausgleich_115.jpg

    Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis

    Vollmer, K. & Frohnenberg, C. (2014). Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld.

    Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Veröffentlichung als kostenloser Download.

  • auswahlbibliografie_inklusion_115.jpg

    Auswahlbibliografie des Bundesinstituts für Berufsbildung „Inklusion in der beruflichen Bildung“

    Langenkamp, K., Linten, M. (2020).

    Die Auswahlbibliografie zur "Inklusion in der beruflichen Bildung" wurde aus der im Internet zugänglichen Literaturdatenbank Berufliche Bildung (LDBB) zusammengestellt. Sie beinhaltet Literaturnachweise mit Abstracts aus den vergangenen Jahren; Nachweise zu Online-Dokumenten sind mit den entsprechenden Volltexten verlinkt. Sie steht als kostenfreier Download zur Verfügung.

  • Die Inhalte des Themenschwerpunkts "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" wurden von ibbw-consult gGmbH, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (Göttingen) im Auftrag des BIBB erstellt. Beteiligt waren: Ines Heidsieck, Dorte Heyer, Mareike Rathgeber sowie Wolfgang Muhs (redaktionelle Leitung).