Wenn ein besonderer Förderbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf besteht, hat der junge Mensch das Recht auf besondere Unterstützung und Hilfsmaßnahmen, um weiterhin ausreichend gefördert zu werden.
Der besondere Förderbedarf bezieht sich dabei auf einen spezifischen Bereich (z. B. Schule oder Sozialpädagogik). In diesem Bereich erhalten die jungen Erwachsenen dann konkrete Unterstützung. Diagnostiziert wird der besondere Förderbedarf von der jeweils zuständigen Institution wie z. B. der abgebenden Schule, dem Jugendamt oder der Agentur für Arbeit.
Alle staatlichen Förderleistungen zur Unterstützung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf werden unter dem Begriff Benachteiligtenförderung zusammengefasst.