Neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger/-innen
14.03.2025
Die Energiewende bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeitsabläufe und Aufgaben von Schornsteinfegerbetrieben mit sich. Der Wandel in der Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden führt zu einem Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien, wobei zunehmend hochmoderne Bau- und Anlagentechnik zum Einsatz kommt. Neben den traditionellen hoheitlichen Aufgaben gewinnen auch verschiedene Dienstleistungen an Bedeutung. Das Schornsteinfegerhandwerk verbindet somit bewährte Traditionen mit innovativen Technologien. Dank ihres direkten Kundenkontakts spielen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger eine zentrale Rolle als Botschafter der Energiewende in privaten Haushalten.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung des Berufes Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Modernisierung des Berufsbildes trägt den neuen gesetzlichen Vorgaben sowie den veränderten Anforderungen Rechnung und stellt das Schornsteinfegerhandwerk zukunftssicher auf. Während angehende Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger weiterhin essenzielle Kompetenzen in Brandschutz und Lüftungstechnik erlangen, rückt das Thema Energieeffizienz stärker in den Fokus. Zudem gewinnen Kommunikation und Kundenorientierung in der neuen Ausbildungsordnung an Bedeutung, um Betrieben eine Erweiterung ihres Dienstleistungsangebots zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig die Gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, ergänzt durch das neue Prüfungsinstrument des betrieblichen Auftrags.

