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Vorteile einer inklusiven Berufsausbildung

Wenn sich Unternehmen entscheiden, junge Menschen mit einer Behinderung auszubilden, geschieht das oft vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen, beispielsweise weil Menschen im Familien- oder Freundeskreis nach Unfall oder Krankheit behindert sind. Auch ethische Gründe oder ein gesellschaftliches und soziales Verantwortungsgefühl können dabei eine Rolle spielen.
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Um eine Berufsausbildung inklusiv anzubieten und zu gestalten, nehmen Ausbildungsbetriebe zunächst einen erhöhten Aufwand in Bezug auf die Organisation und Betreuung während der Ausbildung in Kauf. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Gründen, die für eine inklusive Berufsausbildung sprechen:

  • Loyale und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen
    Die Leistungen von Auszubildenden mit Behinderung sind oft nicht schlechter als bei Auszubildenden ohne Behinderung und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie das Ausbildungsziel erreichen. Da sich für Auszubildende mit Behinderung der Einstieg in Ausbildung und Beruf oft schwieriger gestaltet als für andere Auszubildende, sind sie häufig besonders motiviert und erweisen sich im Falle einer späteren Übernahme als loyale und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Zufriedenheit im Team verbessern
    Ein sensibilisierter Umgang zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und ohne Behinderung wirkt sich im gesamten Team positiv aus. Wichtig sind dabei eine offene Kommunikation und Transparenz. Zudem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere das Ausbildungspersonal von Anfang an in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden. So wird verhindert, dass der Eindruck entsteht, dass Entscheidungen über die Köpfe einzelner Personen hinweg getroffen oder auf unangemessene Weise Sonderkonditionen eingeräumt werden.
     

Praxisbeispiel: Erfolgreicher Berufsstart für Nesrin

Nesrin B. ist behindert, sie hat eine angeborene Gelenkkrankheit. Lange bewarb sie sich erfolglos und verschickte viele Bewerbungen, bis sie endlich eine Ausbildungsstelle fand. Im Vorstellungsgespräch in einer Kanzlei in Duisburg konnte sie überzeugen. In einem Videoclip von Aktion Mensch erzählt sie von ihren Erfahrungen und auch die Kanzlei begründet die Entscheidung für die Zusage.

Zum Video

  • Individuelle Kompetenzen nutzen
    Persönliche Stärken werden bei Menschen mit Behinderung oft übersehen, weil von Außenstehenden zu stark auf die Behinderung geachtet wird. Doch nur wenige Behinderungen gehen mit einer allgemeinen verminderten Leistungs- oder Belastungsfähigkeit einher. Dafür bringen die Auszubildenden wertvolle Kompetenzen mit, die – richtig eingesetzt – ein Vorteil für den Betrieb sein können!
  • Produktivität steigern
    Häufig arbeiten Unternehmen mit diversen Teams produktiver als Betriebe mit homogenen Teams. Einerseits trägt der wertschätzende, sensibilisierte Umgang miteinander zur Zufriedenheit und Motivation der Führungskräfte wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Andererseits sorgen diverse Teams für mehr Vielfalt und können so die Potentiale steigern.

Praxisbeispiel: discovering hands

Die Initiative discovering hands bildet in der Brustkrebsfrüherkennung blinde bzw. sehbehinderte Frauen zu Medizinisch-Taktilen Untersucherinnen (MTUs) aus, weil diese Gruppe über besonders sensible Tastfähigkeiten verfügt. Wissenschaftliche Untersuchungen können belegen, dass die MTUs ca. 30 % mehr Veränderungen im Gewebe erkennen als Ärztinnen und Ärzte. So wird eine Lücke in der Vorsorge geschlossen und die Frauen mit Sehbehinderungen besetzen ein sinnvolles und wichtiges Betätigungsfeld. Die schon mehrfach preisgekrönte Initiative engagiert sich so in der Prävention von Brustkrebs und im Einsatz für Inklusion.

www.discovering-hands.de

  • Außendarstellung verbessern
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessieren sich heutzutage zunehmend dafür, wie ein Unternehmen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Umwelt, sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung umgeht. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen und für Diversität stehen, werden von Kundinnen und Kunden, anderen Unternehmen, mit denen der Betrieb zusammenarbeitet, sowie potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern positiv wahrgenommen.
  • Neue Zielgruppen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen
    In Zeiten des Fachkräftemangels und großer demografischer Veränderungen bilden Menschen mit Behinderung eine neue Zielgruppe für die Gewinnung von zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade weil die individuellen Einschränkungen in der Regel nur Teilbereiche betreffen, können aus dieser Gruppe die Fachkräfte von morgen kommen.

Praxisbeispiel: Normalität im Hotel

Im Tourismusgewerbe können Hotels und Pensionen gezielt damit punkten, wenn sie Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen. Sie zeigen damit gesellschaftliches Engagement und werden auch attraktiv für Reisende, die selbst eine Behinderung haben. Wenn im Arbeitsalltag, z.B. bei der Versorgung am Frühstückbuffet des Hotels, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung ganz selbstverständlich tätig sind, dann werden sich auch Familien, die ein Familienmitglied mit Behinderung haben, schnell wohl fühlen.

Ein Beispiel ist das Stadthaushotel in Hamburg Altona. Es ist aus einer Initiative von Eltern behinderter Kinder entstanden und eröffnete 1993 als erstes Integrationshotel in Europa, das heute vor allem Geschäftskundinnen und -kunden beherbergt. In dem Hotel sind Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Behinderung beschäftigt.

www.stadthaushotel.com

  • Neue Kundinnen und Kunden gewinnen
    Mitarbeitende mit Behinderung können neue Kundengruppen oder Geschäftsverbindungen nach sich ziehen. So kann z. B. durch gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter explizit die Kundengruppe der Gehörlosen erschlossen werden.

Nicht zu vergessen: Für Betriebe, die inklusiv ausbilden, entfällt die Ausgleichsabgabe. Sie muss gezahlt werden, wenn ein Betrieb mit mindestens 20 Arbeitsplätzen die vorgeschriebene Zahl von fünf Prozent an schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigt. Die rechtlichen Regelungen finden sich im SGB IX, § 160 Ausgleichsabgabe.

Weitere Informationen

  • Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit enthält einen Schwerpunkt zum Thema Inklusion. Neben umfassenden Informationen zu Beratung und Förderung sind auch hier Beispiele zu gelingender Inklusion zu finden. Ebenso sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) aufgeführt.
    www.arbeitsagentur.de/m/inklusion
     
  • Informationen zum Thema Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA):
    PDF-Datei zum Download
     
  • Das Portal REHADAT wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und stellt in dessen Auftrag breitgefächert das Wissen zum Thema Teilhabe im Beruf zur Verfügung.
    www.rehadat.de
     
  • "Inklusion gelingt" ist eine Initiative der Wirtschaft, um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Neben Informationen für Betriebe sind auch hier viele Beispiele aus der Praxis zu finden.
    www.inklusion-gelingt.de
     
  • Die Fachstelle überaus des Bundesinstituts für Berufsbildung hat auf ihrem Portal ein Dossier zum Thema "Inklusion beim Übergang von der Schule in den Beruf" veröffentlicht. Hier finden Sie neben vielen weiteren Infos unter anderem eine interessante Videoreihe.
    www.ueberaus.de
  • inklusive-fuehrung_115.png

    Inklusive Führung – So gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen

    Becker, S. & Otto-Albrecht, M. (2019), hrsg. v. Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e. V., Plauen.

    Das Buch wendet sich direkt an Führungskräfte in Betrieben und setzt sich mit dem Begriff der Inklusiven Führung auseinander. Es steht kostenlos als Download zur Verfügung.

  • IW-Trends-4-15_115.jpg

    Menschen mit Behinderung in der dualen Ausbildung

    Metzler, C., Pierenkemper, S., Seyda, S. (2015). IW-Trends, 42. Jg. Nr. 4, 2015, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln.

    In dieser Studie sind begünstigende und hemmende Faktoren für Beschäftigung statistisch erfasst. Das Dokument kann kostenlos heruntergeladen werden.

  • iw-analysen-114_115.jpg

    Menschen mit Behinderung in der betrieblichen Ausbildung

    Metzler, C., Seyda, S., Wallossek, L., Werner, D. (2017). IW-Analysen Nr. 114, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln.

    Die Autorinnen und Autoren stellen hier u. a. dar, wie sich die verschiedenen Arten der Behinderungen in der Ausbildung verteilen (Tabelle 2, S. 39). Das Dokument kann kostenlos heruntergeladen werden.

  • iw-report-7-20_115.jpg

    Betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in Zeiten der Digitalisierung

    Metzler, C., Jansen, A., Kurtenacker, A. (2020). IW-Report 7/2020, herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft, Köln. Der Report ist als Download verfügbar.

  • nachteilsausgleich_115.jpg

    Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis

    Vollmer, K. & Frohnenberg, C. (2014). Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld.

    Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Veröffentlichung als kostenloser Download.

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    Auswahlbibliografie des Bundesinstituts für Berufsbildung „Inklusion in der beruflichen Bildung“

    Langenkamp, K., Linten, M. (2020).

    Die Auswahlbibliografie zur "Inklusion in der beruflichen Bildung" wurde aus der im Internet zugänglichen Literaturdatenbank Berufliche Bildung (LDBB) zusammengestellt. Sie beinhaltet Literaturnachweise mit Abstracts aus den vergangenen Jahren; Nachweise zu Online-Dokumenten sind mit den entsprechenden Volltexten verlinkt. Sie steht als kostenfreier Download zur Verfügung.

  • Die Inhalte des Themenschwerpunkts "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" wurden von ibbw-consult gGmbH, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (Göttingen) im Auftrag des BIBB erstellt. Beteiligt waren: Ines Heidsieck, Dorte Heyer, Mareike Rathgeber sowie Wolfgang Muhs (redaktionelle Leitung).