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Lernort Berufsschule
„Im dualen System erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen an den betrieblichen bzw. überbetrieblichen Lernorten und dem Lernort Berufsschule. Gesetzliche Grundlagen sind das Berufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung und die Schulgesetze der Länder.“
Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021…
Seit 1996 sind die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz (KMK) für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule nach Lernfeldern strukturiert. Intention der Einführung des Lernfeldkonzeptes war die von der Wirtschaft angemahnte stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis. Die kompetenzorientiert formulierten Lernfelder konkretisieren das Lernen in beruflichen Handlungen. Sie orientieren sich an konkreten beruflichen sowie an individuellen und gesellschaftlichen Aufgabenstellungen und berufstypischen Handlungssituationen.
Die Bundesländer stellen für den Prozess der didaktischen Jahresplanung Arbeitshilfen zur Verfügung (siehe untenstehende Beispiele aus Hamburg und Bayern).
Die beschriebenen Kompetenzerwartungen werden exemplarisch umgesetzt, indem Lernsituationen berufliche Aufgaben und Handlungsabläufe aufnehmen und für den Unterricht didaktisch und methodisch aufbereiten.
D.h. der Unterricht ist angelehnt an die praktische Berufswelt.
Falls Sie Wünsche an den Unterricht der Berufsschule haben sollten, gehen Sie
mit der Schule ins Gespräch.
Ausbildung lebt von Austausch.
Handreichung der KMK
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Informationen vom BIBB
Leitfaden aus Hamburg
Leitfaden aus Bayern