Direkt zum Inhalt

Beitrag

Neuer Tarifvertrag für Azubis im Bäckerhandwerk

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab August und sieht für Auszubildende steigende Vergütungen vor.

Der neue Tarifvertrag enthält folgende wesentliche Eckpunkte:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

a) In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro/im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro /im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro brutto, um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 200 Euro im 3. Ausbildungsjahr, im Ergebnis auf:

    im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto
    im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto
    im 3. Ausbildungsjahr 1085 Euro brutto.

Hinzukommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).

b) In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025

    im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro
    im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro
    im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.

Den vollständigen Tarifvertrag finden Sie hier: https://www.back-dir-deine-zukunft.de/fileadmin/Dokumente/TV_Ausbildungsverguetung_Baeckerhandwerk_2023.pdf

 

 

Kommentare

Loggen Sie sich bitte ein um kommentieren zu können