Direkt zum Inhalt

Beitrag

Prüfungstaxonomien: Was Sie als Ausbilder/-in oder Prüfer/-in wissen sollten

Die neue Verordnung für die Bauwirtschaftsberufe legt klare Prüfungsanforderungen fest. Dabei taucht immer wieder die Frage nach den sogenannten Taxonomiestufen auf. Diese beschreiben, welche Art von kognitiver Leistung von den Prüflingen erwartet wird. Doch wie ist das Verhältnis zwischen „beschreiben“, „unterscheiden“, „erläutern“ und anderen? Und was bedeutet das für die schriftlichen Prüfungsaufgaben?

Taxonomiestufen: Was ist der Unterschied?

In den Prüfungsanforderungen werden verschiedene Taxonomien verwendet. Dabei liegt der Niveauunterschied nicht zwingend in einzelnen Begriffen, sondern vielmehr im Kontext der Aufgabe. Doch zunächst einmal grundsätzlich: Wie wurden die Taxonomien im Neuordnungsverfahren diskutiert? Und warum wurden sie genau so gewählt?

Wir gehen – in der Regel – von auftragsbezogenen Prüfungen aus. Das heißt, es wird ein Szenario vorgegeben, anhand dessen verschiedene Fragen bearbeitet werden können. So bekommen alle Taxonomien einen Rahmen:

  • Beschreiben bedeutet, dass z.B. ein Arbeitsprozess detailliert mit allen relevanten Details dargestellt wird. Dazu gehören Arbeitsschritte, ggf. verwendete Materialien oder die Nennung von Sicherheitsvorgaben.
  • Beim Unterscheiden werden mindestens zwei Elemente anhand festgelegter Merkmale gegeneinander abgegrenzt, z.B. können Baustoffe hinsichtlich ihrer bevorzugten Verwendung, der Verarbeitung oder des Umwelteinflusses unterschieden werden. Ein „Unterscheiden“ kann also nicht ohne jegliches „Beschreiben“ gedacht werden. Offen bleibt in der Verordnung jedoch, wie ausführlich diese Beschreibung erfolgen muss.
  • Das Auswählen wird oft im Kontext „unterscheiden und auswählen“ verwendet. Damit wird bereits deutlich: Eine Auswahl, z.B. der geeignete Schutzausrüstung, bezieht sich auf eine nachvollziehbare Begründung. Diese lässt sich sehr gut anhand des Unterscheidens herleiten.
  • Mit dem Erläutern ist darüber hinaus gemeint, dass ein Sachverhalt fachlich begründet wird. Hier reicht es nicht aus, lediglich Abläufe zu beschreiben, sondern auch Zusammenhänge und Wirkungsweisen aufzuzeigen.
  • Ebenfalls sorgt die Anforderungen „Arbeitsabläufe (...) zu planen“ häufig zu Rückfragen. In der schriftlichen Prüfung geht es darum, den geplanten Arbeitsablauf zu beschreiben. Auch hier lässt die Verordnung die Detailtiefe offen. Geht es um eine grobe Struktur? Soll jedes Detail berücksichtigt werden? – Das ist Ihnen als Prüfungsaufgabenerstellende freigestellt! 

Was bedeutet das für die Prüfungsaufgaben?

Die verwendeten Taxonomien sollen also deutliche Hinweise geben, welche Prüfungsaufgaben hier möglich und sinnvoll sind, diesen Schritt haben unsere Sachverständigen und Expert/-innen im Verfahren bereits mitgedacht. Aber entscheidend ist: Nicht die Taxonomie alleine bestimmt das Niveau der Prüfungsaufgabe! Die Komplexität hängt von der konkreten Aufgabenstellung ab, von der Detailtiefe und selbstverständlich auch vom Kontext. So kann es in einer Prüfung durchaus vorkommen, dass das „Beschreiben“ eines komplexen Arbeitsablaufs mehr kognitive Leistung von den Prüflingen verlangt als das „Unterscheiden“ von zwei einfachen Elementen.

Die Prüfungsanforderungen in der neuen Verordnung bieten Raum für Flexibilität. Und genau das ist auch gewollt. Überlegen Sie als Prüfungsaufgabenerstellende sich also im Vorfeld: 

Wie soll der zugrundeliegende Arbeitsauftrag aussehen? 

Welche Aspekte sind dabei besonders wichtig bzw. welcher Fokus soll gesetzt werden? 

Welche Prüfungsanforderung bindet die meiste Komplexität? 

Was ist auf niedrigschwelliger Ebene abzuprüfen? 

Und wie passt das alles in den vorgegebenen Zeitrahmen?

Die neue Verordnung und die dazugehörigen Taxonomiestufen bieten eine fundierte Grundlage, um Prüfungen praxisnah und differenziert zu gestalten. Dabei ist es wichtig, dass die Prüfungsaufgaben nicht nur Wissen abfragen, sondern auch die Fähigkeit zur praktischen Anwendung und Analyse fördern. Als Prüfungsaufgabenerstellende arbeiten Sie aktiv am Praxistransfer der theoretischen Prüfungsanforderungen. Und wir wissen: Sie haben die Kompetenz dazu!

 

Weiterführende Hinweise finden Sie hier: Leando | Formate schriftlich zu bearbeitender Aufgaben

Kommentare

Loggen Sie sich bitte ein um kommentieren zu können