Direkt zum Inhalt

Beitrag

Überstunden in der Ausbildung: erlaubt oder tabu?

Ein Gastbeitrag von Stephan Sorkin (Vorstand EDFVR)

Dürfen Auszubildende Überstunden machen? Sind sie verpflichtet, noch eine Stunde dranzuhängen, wenn der aktuelle Auftrag es erfordert? Wie geht man überhaupt mit Überstunden um?

Grundsätzlich gefragt: Wie organisiert ihr im Betrieb die Arbeitszeit?
Es gibt das Team „feste Zeiten“, das verbindlich den Arbeitstag startet, Pausen macht und immer zur gleichen Uhrzeit in den Feierabend geht. In der XR-Branche sind hingegen eher flexible Modelle verbreitet – etwa Kernzeiten oder sogar Vertrauensarbeitszeit.

Wie auch immer ihr es handhabt: Seit 2022 müsst ihr die Arbeitszeit dokumentieren, einschließlich der Pausen, die nicht zur Arbeitszeit zählen.

Vom Stundenplan zum Arbeitsalltag

Für Auszubildende ist das meist neu. In der Schule gab es einen festen Stundenplan mit klaren Pausen – und wenn die Klingel läutete, rannten alle raus. Im Arbeitsalltag ist das anders.

Gerade im Projektgeschäft, wenn Aufgaben nicht in überschaubare Arbeitspakete eingeteilt sind, sondern sich täglich neu definieren, zeigt sich der Unterschied. Den Auszubildenden sollte bewusst sein, in welcher Branche sie arbeiten wollen und dass sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Auch wenn der Ausbildungsvertrag eine besondere Form des Arbeitsvertrags ist – mit der Verpflichtung des Ausbilders zur Qualifikation des Auszubildenden –, gehört dazu, dass der Azubi nicht nur fachlich lernt, sondern auch „das Arbeiten“ an sich. Ziel ist, dass der fertige GIM am Ende der Ausbildung als vollwertiger Mitarbeiter im Betrieb eingesetzt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Und was, wenn Auszubildende Überstunden machen?
Entscheidend ist, ob sie minderjährig oder bereits 18 sind. Minderjährige werden vom Gesetz besonders geschützt. Überstunden sind hier zwar möglich, aber freiwillig, und die tägliche Arbeitszeit darf maximal 8,5 Stunden betragen.

Bei volljährigen Auszubildenden kann die Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen – Überstunden müssen aber zeitnah ausgeglichen werden.

Überstunden sollten in der Ausbildung die Ausnahme sein. Sinnvoll ist, sich bewusst zu machen, wie sie überhaupt entstehen:

  • Ein Auftrag ist zugesichert, aber Technik oder Lieferungen haken.
  • Das Rendering dauert länger als erwartet.
  • Die eigene Produktivität wurde überschätzt.
  • Der Arbeitstag ist von vornherein länger geplant, z. B. wegen einer Veranstaltung, die über die regulären Zeiten hinausgeht.

Stress und Belastung gehören zum Alltag, sollten aber dosiert an Auszubildende weitergegeben werden. Ein Mittel ist, Arbeitszeiten flexibel anzupassen: später anfangen oder längere Pausen – und diese sollten echte Pausen sein.

Bei Minderjährigen hängt es von deren freiwilliger Entscheidung ab, ob sie Überstunden machen. Bei Volljährigen ebenfalls, allerdings kann der Ausbildungsvertrag klare Regeln enthalten. Dann sind Überstunden Teil der betrieblichen Praxis.

Überstunden können nicht nur „abgefeiert“, sondern auch vergütet werden. Gibt es keine Regel im Mantelvertrag, gilt der Stundenlohn. Wie ihr kompensiert, entscheidet ihr als Betrieb.

Noch ein Hinweis: Samstag ist ein Werktag.

Dass wir ihn als festen Teil des Wochenendes betrachten, ist tarifvertraglich gewachsen. In den meisten Branchen gilt Montag bis Freitag als Standard, rechtlich ist aber der Samstag eingeschlossen.

Generell gilt: Verträge und Gesetze regeln vieles – und das ist gut, gerade bei kritischen Konstellationen. Etwa wenn ein Auszubildender permanent Überstunden leisten muss. Oder wenn er jeden Tag pünktlich um 17:00 Uhr gehen will, ohne die volle Arbeitszeit zu erfüllen, weil er morgens zu früh im Betrieb startet. Beispiele aus der Rechtsprechung gibt es viele.

Kommunikation ist der Schlüssel

Dazwischen bleibt viel Raum für Kommunikation und sinnvolle Absprachen. Diesen solltet ihr nutzen, um gemeinsam Lösungen zu finden, wenn es zeitlich eng wird. Das ist immer ein Geben und Nehmen.

Ob ein Auszubildender in eine kreative Branche passt, müsst ihr als Betrieb entscheiden. Sprecht das Thema schon im Bewerbungsgespräch an: Ist dem jungen Menschen klar, dass Flexibilität und Einsatz gefragt sind? Wenn nicht, ist es vermutlich nicht die richtige Branche – und beide Seiten werden unzufrieden. 

Quellen: 

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend 

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/  

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html  

Überstunden oder Mehrarbeit bei Azubis? 

https://www.ihk.de/kassel-marburg/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc/ueberstunden-bei-azubis-4327250  

Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung 

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html#:~:text=Das%20BAG%20hat%20in%20seiner,BAG%20bereits%20heute%20geltendes%20Recht

Kommentare

Loggen Sie sich bitte ein um kommentieren zu können