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Von der Stufenausbildung zum Anrechnungsmodell

Liebe Community,

bisher war die Ausbildung in den Bauwirtschaftsberufen als Stufenausbildung konzipiert worden. Mit der Neuordnung wird das Prinzip der Ausbildung in aufeinander aufbauenden Stufen durch das so genannte Anrechnungsmodell abgelöst. Die Stufenausbildung zeichnete sich dadurch aus, dass Auszubildende der zweijährigen und dreijähigen Berufe in den ersten zwei Ausbildungsjahren dieselben Stufen (berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr und Fachstufe I im zweiten Ausbildungsjahr) durchliefen. Auszubildende mit einem Vertrag über zwei Ausbildungsjahre (Facharbeiter/-innen-Qualifikation) konnten mit erfolgreichen Abschluss der ersten Stufe die Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr fortsetzen. 

Das neu eingeführte Anrechnungsmodell spiegelt die bisherige Praxis gestufter Ausbildungen wieder. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es weiterhin gemeinsame Ausbildungsinhalte für alle Berufe im Sinne einer beruflichen Grundbildung. Im zweiten Ausbildungsjahr wird in den Bereichen zwischen gemeinsamen und unterschiedlichen Ausbildungsinhalten im Sinne von berufsspezifischen Schwerpunkten differenziert. Das dritte Ausbildungsjahr ist vollständig berufsspezifisch ausgestaltet. 

Der wesentliche Unterschied zwischen der Stufenausbildung und dem Anrechnungsmodell besteht im Aufbau der Verordnungen. Mit dem Anrechnungsmodell werden die Berufe nicht mehr in gemeinsamen Stufen ausgebildet. Die Ausbildungsberufe werden in eigenständigen Paragrafen beschrieben. Allerdings sind die Berufsbilder, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen der zweijährigen und dreijährigen Berufe identisch beschrieben, sodass die Auszubildenden der zweijährigen Berufe und die der dreijährigen Berufen für die ersten beiden AUsbildungsjahre parallel ausgebildet werden können. 

 

  • In den ersten zwei Ausbildungsjahren erwerben beispielsweise Auszubildende im Beruf Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin mit dem Schwerpunkt Zimmererarbeiten dieselben Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wie Auszubildende im Beruf Zimmerer und Zimmerin.
  • Auszubildende des zweijährigen Berufs und des dreijährigen Berufs nehmen nach zwei Jahren an derselben Prüfung teil. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob jemand eine Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufes absolviert oder ob es sich um eine Teil 1 Prüfung im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch. Die Prüfung unterscheidet sich nur in einem Punkt: Absolvent/-innen des zweijährigen Berufs müssen eine Prüfung in Wirtschaft- und Sozialkunde (WiSo) ablegen. Prüflinge, die die Teil 1 Prüfung ablegen, müssen keine WiSo-Prüfung schreiben. 
  • Auch die Möglichkeit der Weiterführung der Ausbildung nach erfolgreich bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem zweijährigen Ausbildungsberuf ist durch das Anrechnungsmodell weiterhin gegeben. Wie auch schon in der Verordnung von 1999 müssen sich die Vertragsparteien darüber einig sein. 

Die Rückfalloption ermöglicht, dass Auszubildende, die einen Ausbildungsvertag in einem dreijährigen Beruf abgeschlossen haben und final – das heißt auch unter Berücksichtigung von Wiederholungsprüfungen oder mündlicher Ergänzungsprüfung – durch die Prüfung nach drei Jahren gefallen sind, das Recht haben, sich die Prüfungsleistungen in der Teil 1 Prüfung als Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Prüflinge mindestens ausreichende Prüfungsleistungen in der Teil 1 Prüfung erbracht haben.

In der Verordnung wird darauf hingewiesen, dass der Rückfall auf die zweijährige Qualifikation „auf Antrag“ erfolgen muss. Das heißt, der oder die Auszubildende muss bei einer zuständigen Stelle aktiv einen Antrag auf Anerkennung des jeweiligen Facharbeiter-/Facharbeiterin-Abschlusses stellen. Einen Automatismus bei nicht bestandener Abschlussprüfung gibt es nicht.

Wer es genauer wissen will, kann in unserem Beitrag in der Zeitschrift BAG-Report (Seite 10ff.) die Hintergründe der Einführung des Anrechnungsmodells nachvollziehen. 

https://www.bag-bau-holz-farbe.de/article/berufliche-entwicklungen-in-der-bau--und-holztechnik 

 

Viele Grüße

Ihr Bau-Team im BIBB 

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