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Wie wird ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb für den Beruf Gestalter:in für immersive Medien?
In diesem Beitrag erhältst Du Einblicke in den rechtlichen Rahmen und die praktische Umsetzung
Die Ausbildung „Gestalter:in für immersive Medien“ wurde im Jahr 2023 eingeführt und richtet sich an Betriebe, die mit Technologien wie Virtual Reality, Augmented Reality, Games, 3D-Umgebungen und interaktivem Storytelling arbeiten. Viele Unternehmen aus der Medien-, Agentur-, Tech- oder auch anderen Branchen fragen sich aktuell: Können wir diesen Beruf ausbilden? Die Antwort: Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Weg dahin ist strukturiert geregelt, praxisnah angelegt und wird durch die IHK begleitet.
Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?
Grundlage ist § 27 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die Anforderungen an Ausbildungsstätten und Ausbildende regelt. Demnach gilt:
- Fachliche Eignung der Ausbilder:innen
Eine Person im Unternehmen muss die fachliche Eignung besitzen. Das bedeutet:- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in einem passenden Bereich (z. B. Mediengestaltung, Game Design, Informatik, Kommunikationsdesign)
- Alternativ: langjährige Berufserfahrung mit einschlägiger Praxis im Bereich immersiver Medien
- Zusätzlich ist in den meisten IHK-Bezirken die Ausbildereignungsprüfung (AEVO, „AdA-Schein“) vorgeschrieben oder muss zeitnah nachgeholt werden. (siehe hierzu auch die Aufzeichnung unseres Webinars zur AEVO / Präsentation in der Dateiablage. Wir unterstützen gerne bei Fragen dazu)
- Persönliche Eignung
Ausbildende müssen zuverlässig sein und dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz begangen haben. Dazu gehört z. B. ein respektvoller Umgang mit Auszubildenden, keine Ausbeutung oder Missbrauch von Arbeitskraft. - Geeignete Ausbildungsstätte
Das Unternehmen muss die sachlichen Voraussetzungen bieten, um alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans abzudecken:- Zugang zu Hard- und Software (z. B. VR-Headsets, Game-Engines, 3D-Modellierungsprogramme)
- Möglichkeit zur Arbeit in Teams, projektorientiertes Arbeiten, Feedbackprozesse
- Eine Umgebung, in der sowohl technische als auch kreative Aufgaben bearbeitet werden können
Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?
Der Antrag zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gestellt. Die IHK prüft:
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder:innen
- Die betrieblichen Voraussetzungen
- Ob alle Inhalte des Ausbildungsberufs im Unternehmen oder durch Kooperationspartner vermittelt werden können
- Kooperationen sind möglich: Können nicht alle Inhalte abgedeckt werden, ist ein Ausbildungsverbund mit Partnerbetrieben oder Bildungseinrichtungen möglich: die sogenannte Verbundausbildung.
- Eintragung – Der Ausbildungsvertrag wird bei der IHK eingereicht und ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen. Erst dann gilt der Betrieb offiziell als Ausbildungsbetrieb.
Was viele nicht wissen:
Die IHKs bieten intensive Beratung an – und helfen beim Erstellen des Ausbildungsplans.
Auch kleinere Agenturen oder Start-ups haben gute Chancen – wenn sie Praxisnähe und technisches Know-how mitbringen.
Die IHK unterstützt dabei aktiv – z. B. mit Beratungen, Vorlagen für Ausbildungspläne und Kontakten zu Berufsschulen.
Warum lohnt sich das für Unternehmen?
Die Ausbildung ist nicht nur ein Beitrag zur Fachkräftesicherung, sondern bietet echte Mehrwerte:
- Früher Zugang zu jungen Talenten mit Interesse an immersiven Technologien
- Aufbau einer langfristigen Kompetenzbasis im Unternehmen
- Frische Impulse für bestehende Projekte durch neue Perspektiven
- Positionierung als zukunftsorientierter Arbeitgeber
Gerade in einem dynamischen Feld wie XR ist es sinnvoll, Talente direkt im eigenen Haus auszubilden – praxisnah, projektbezogen und mit Bezug zur echten Arbeitswelt.
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