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Geflüchtete ausbilden

12. Mai 2025

Insbesondere kleinere Betriebe haben zunehmend Probleme Ausbildungsstellen zu besetzen. Häufig führen jedoch Unsicherheiten dazu, dass das Thema "Geflüchtete ausbilden" nicht nur als Zugewinn, sondern auch als Herausforderung betrachtet wird.

Auf dem Weg zur Ausbildung eines Menschen mit Fluchtgeschichte gibt es einige wichtige Dinge, die zu beachten sind. Fragen wie: "Schafft sie oder er die Ausbildung überhaupt ohne Unterstützung?", "Werden die kulturellen Unterschiede und das Rollenverständnis im Betrieb Probleme bereiten?" und "Wie lange kann sie oder er noch in Deutschland bleiben?" beeinflussen die Entscheidung, einen Menschen mit Fluchthintergrund als Auszubildenden einzustellen. Die folgende Zusammenstellung kann Ihnen vor Ausbildungsbeginn helfen, einen Überblick darüber zu gewinnen, wie eine Planung aussehen kann.

Schutzsuchende aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine können mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder der entsprechenden vorläufigen Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") und der darin enthaltenen Erlaubnis zum Arbeiten (Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt") in nicht-reglementierten Berufen sofort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine Ausbildung oder auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Arbeitgeber/-innen und Ausbildungsbetriebe erhalten somit Rechtssicherheit. 

Hinweis: Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 noch gültig waren, gelten aufgrund der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung grundsätzlich bis zum 4. März 2027 fort.

BMBF: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine 

www.Germany4Ukraine.de

Der Weg zur Ausbildung von Menschen mit Fluchtgeschichte

Die Informationen auf dieser Seite richten sich an ausbildende Betriebe. Der Beitrag teilt den Weg zur Ausbildung von Menschen mit Fluchtgeschichte in vier Phasen auf, die wichtige "To-Do's" beinhalten (siehe Grafik).

Circa ein halbes Jahr vor Ausbildungsbeginn

Rechtliche Rahmenbedingungen mit der Ausländerbehörde abklären (Aufenthaltsstatus) 

Nach Stellung des Asylantrags entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwischen den vier Schutzarten: 

  • Asylberechtigung
  • Flüchtlingsschutz
  • Subsidiärer Schutz
  • Abschiebungsverbot 

Bei einer der ersten drei Schutzarten erhalten Personen eine Aufenthaltserlaubnis (§ 7 und in § 8 AufenthG) mit einer Dauer von 1 bis 3 Jahren und der Möglichkeit einer Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt. Alle Personen mit positivem Bescheid dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, demnach also auch eine Berufsausbildung absolvieren. 

Ist lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt worden, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde (ABH) im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. 

Asylsuchenden, die sich noch im Asylverfahren befinden, erteilt das BAMF eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 AsylG). Diese berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. 

Die unterschiedlichen Stationen und Wege des Asylverfahrens

Zugang zum Arbeitsmarkt

Antrag auf Ausbildungsduldung

Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde bzw. die Aufenthaltsgestattung oder ein anderer Duldungsgrund erloschen ist, kann ein Antrag auf Ausbildungsduldung bei der Ausländerbehörde (ABH) gestellt werden. Diese kommt in Betracht, wenn eine ausreisepflichtige Person eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufnimmt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für eine Assistenz- oder Helferausbildung, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Engpassberuf anschlussfähig ist.

Die Ausbildungsduldung wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Sie wird nicht erteilt, wenn ein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.

Für stets aktuelle und umfassende Informationen zum Thema Ausbildungsduldung verweisen wir auf § 60c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

"3+2 Regelung"

Die sogenannte "3+2-Regelung" bezeichnet den Übergang von der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung. Nach § 19d Abs. 1a AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre zu erteilen, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bezeichnung "3+2" bezieht sich darauf, dass eine Berufsausbildung häufig drei Jahre dauert und sich daran eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis anschließen kann.

Circa acht bis sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn

Kontaktieren Sie den Arbeitgeber-Service der BA bezüglich einer Assistierten Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist mit den sog. "ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)" zusammengeführt worden. Dieses Angebot, dessen Kosten von den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern vollständig getragen werden, stellt Betrieben Ausbildungsbegleiter/-innen zur Seite. Für Betriebe können sich daraus folgende Vorteile ergeben: 

  • Hilfe bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung
  • Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
  • Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals in Vorbereitung auf und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung 

Den Auszubildenden bietet die AsA: 

  • Unterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Hilfen zur Förderung fachtheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses 

Hinweis: Eine Assistierte Ausbildung kann auch in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden!

Bundesagentur für Arbeit: Assistierte Ausbildung (AsA)

Einladung des Azubis in den Betrieb (ggf. mit Eltern oder Vormund) 

Sobald aussagekräftige Bewerbungsunterlagen vorliegen, gilt es, das Bewerbungsgespräch für Menschen mit Fluchthintergrund vorzubereiten, um auch Personen mit anderem kulturellen Hintergrund und Sprachniveau eine realistische Chance einzuräumen. Folgende Punkte sollten Sie bei der Gestaltung dieses Bewerbungsgespräches beachten: 

  • Stellen Sie am Anfang vor allem Fragen, auf die die eingeladene Person leicht antworten kann, um ihr bzw. ihm die Aufregung zu nehmen (z.B. das Lieblingsfach in der Schule oder ein Hobby).
  • Vermeiden Sie direkte Fragen zum Fluchthintergrund.
  • Geben Sie Bewerberinnen und Bewerbern die Gelegenheit, eine Vertrauensperson oder eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher mitzubringen.
  • Lebenslauf und Bewerbungsanschreiben wurden wahrscheinlich mit Unterstützung einer helfenden Person geschrieben. Setzen Sie das dortige Niveau nicht als tatsächlichen Stand der Deutschkenntnisse voraus! 

Tipp: Durch ein vorab durchgeführtes Telefonat können Sie sich einen realistischen Eindruck über das tatsächlich vorhandene Sprachniveau machen.

Circa zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn

Vorbereitung der Mitarbeiter/-innen auf den neuen Azubi (interkulturelles Training) 

Es ist sinnvoll, frühzeitig ein interkulturelles Training zu planen oder extern zu beauftragen, das Sie ca. zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn durchführen sollten. Alternativ können Sie auch zunächst eigenständig Informationen zum Thema "Interkulturelle Kompetenz" recherchieren. 

Ausbildungscoaches als zentrale Ansprechpartner/-innen 

Der geflüchteten Person sollte jederzeit eine Kollegin oder ein Kollege im Unternehmen zur Verfügung stehen, um Fragen rund um die Ausbildung stellen zu können sowie regelmäßiges Feedback zu bekommen. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene aus dem arabischen Kulturraum sind meist sehr beziehungsorientiert aufgewachsen und werden diese Art des Kontaktes zu schätzen wissen. 

Sowohl für Ihr Unternehmen, als auch für die auszubildende Person hat es deshalb Vorteile, eine oder max. zwei Bezugspersonen zu haben. Für diese Mitarbeiter/-innen bietet es sich an, vor Ausbildungsbeginn ein interkulturelles Training zu absolvieren, um die Sorgen und Wünsche sowie die Beweggründe für manches Verhalten von Geflüchteten besser nachvollziehen und die eigenen Steuerungsmöglichkeiten besser einschätzen zu können. 

Alternativ können Sie im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) in Anspruch nehmen, dass Ihnen und Ihrer Auszubildenden bzw. Ihrem Auszubildenden eine Ausbildungsbegleiterin bzw. ein Ausbildungsbegleiter als Ansprechperson zur Seite gestellt wird.

In der Woche vor Ausbildungsbeginn

Kontakt zur Berufsschule herstellen 

Da die Auszubildenden nicht durchgehend im Unternehmen sind, sondern einen großen Teil der Ausbildung in der Berufsschule absolvieren, kann ein guter Kontakt zu dieser Einrichtung Vorteile mit sich bringen. Sollten Sie das Gefühl haben, der auszubildenden Person fällt es gerade besonders schwer, sich zu integrieren, die Motivation lässt nach oder auch, dass es im Moment besonders gut läuft, wäre etwa ein Telefonat mit der Lehrkraft sinnvoll. So können Sie sich eine zweite Meinung über eventuelle Gründe für das jeweilige Verhalten einholen. 

Arbeitsmappe mit den wichtigsten Vokabeln und Hinweisen zusammenstellen 

Die Inhalte der Ausbildung stellen ein völlig neues Themengebiet für Ihren Azubi dar. Gerade die Fachbegriffe, aber auch die teilweise Abweichung von Berufssprache zur Alltagssprache können zu Beginn der Ausbildung sehr herausfordernd sein. 

Ratsam ist es daher, im Rahmen von Assistierter Ausbildung (AsA), Sprachunterricht wahrzunehmen. Aber auch Sie als Ausbilder/-in können Ihrem Azubi den Einstieg in den Unternehmensalltag erleichtern, indem Sie einige Hilfestellungen zur Verfügung stellen: 

  • Räume und Arbeitsutensilien sollten deutlich lesbar beschriftet sein.
  • Stellen Sie eine Arbeitsmappe zusammen, die Listen mit themensortierten Fachbegriffen, Bildern von Werkzeugen oder Büromaterialien sowie den Namen der Kollegen/-innen beinhaltet.
  • Sicherheitshinweise sollten Sie in möglichst einfacher Sprache halten und in den ersten Tagen die wichtigsten Regeln noch einmal mündlich erklären. 

Tipp: Beteiligen Sie die auszubildende Person bei der Vorbereitung der oben genannten Hilfestellungen! So können die wichtigsten Vokabeln kennengelernt werden und man wird sich schnell bewusst, dass eine Beherrschung der Sprache zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung dazugehört.

Zusammenfassung

Geflüchtete Menschen einzustellen kann anfangs - u.a. aufgrund der sprachlichen Hindernisse und kulturellen Unterschiede - einen Mehraufwand für Ihr Unternehmen bedeuten. Durch wenige gezielte Maßnahmen, wie z.B. die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden durch ein interkulturelles Training oder die Unterstützung durch das Angebot der Assistierten Ausbildung (AsA), kann diese Herausforderung jedoch gemeistert und langfristig zu einer großen Bereicherung für Ihr Unternehmen werden. 

  • Bilden sich Ausbilder/-innen etwa durch ein interkulturelles Training fort, kann dies für den ganzen Betrieb einen positiven Einfluss haben.
  • Wichtig ist es, jederzeit die besondere Situation der geflüchteten Person im Blick zu behalten und regelmäßig Feedback zu geben, sodass ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sichergestellt wird.
  • Durch eine Willkommenskultur in Ihrem Unternehmen können Sie zudem schnell eine Vertrauensbasis schaffen, die sich sehr positiv auf das Arbeitsklima insgesamt auswirkt.
  • Sobald geflüchtete Personen die Ausbildung erfolgreich abschließen, stehen die Chancen sehr gut, eine längere Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und damit eine neue Fachkraft für Ihr Unternehmen gewonnen zu haben.

Willkommenskultur als Wohlfühlfaktor

Oftmals sind junge Geflüchtete in ihrem näheren Umfeld die einzige Person, die eine Berufsausbildung absolviert, sodass der Austausch in der Familie oder im Freundeskreis über Ausbildungsinhalte und -ablauf fehlt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich diese Auszubildenden in Ihrem Unternehmen gut aufgehoben fühlen. Neben der Offenheit aller Kollegen/-innen gegenüber dem neuen Azubi spielt dabei vor allem eine positive und wertschätzende Wahrnehmung der kulturellen Unterschiede als Mehrwert eine entscheidende Rolle. Beispiele für eine gelungene Willkommenskultur können sein: 

  • Das Anlegen eines Vielfaltskalenders, in dem verschiedene Feiertage oder bedeutende Daten für alle Mitarbeitenden einer Abteilung eingetragen werden können.
  • Das gemeinsame Nutzen interkultureller Trainingsangebote mit allen Mitarbeitern/-innen oder einzelnen Abteilungen, um deutlich zu machen, dass das Gemeinschaftsgefühl - auch über verschiedene Kulturen hinweg - von allen getragen wird.

Die Bedeutung von Feedback

Gerade für junge Menschen ist eine regelmäßige Rückmeldung zu ihrer Arbeitsweise und ihrem Sozialverhalten einer der wichtigsten Orientierungspunkte. Dabei sollten für junge Geflüchtete (gerade im ersten Ausbildungsjahr) noch einige Extras beachtet werden: 

  • Da Zeitplanung und Zeitverständnis eine andere Bedeutung haben können, sollte Feedback unmittelbar gegeben werden.
  • Sollten schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, ist dem Auszubildenden deren Verbindlichkeit noch einmal besonders deutlich zu machen.
  • Sarkasmus und Ironie können in einer Fremdsprache erst ab einem sehr hohen Sprachniveau richtig interpretiert werden.
  • Geflüchtete stammen oft aus kollektivistischen Kulturen, in denen das Formulieren von Eigenlob wenig verbreitet ist und deshalb schwerfällt. Hier ist es dann hilfreich zirkuläre Fragen zu stellen wie: "Was würde deine Mutter bzw. dein bester Freund sagen, was du besonders gut kannst?".

Der Bezug zur deutschen Arbeitskultur

Einige Aspekte, die die westliche Arbeitswelt ausmachen, werden meist erst dann bewusst wahrgenommen, wenn man sich mit Unterschieden zu anderen (Arbeits-)Kulturen befasst. 

Verhaltensweisen wie eine verbindliche Zeitplanung, Pünktlichkeit, Genauigkeit bei der Aufgabenerledigung oder ein hierarchieübergreifendes respektvolles Miteinander, erscheinen deutschen Arbeitnehmenden und -gebenden oft als selbstverständlich für einen erfolgreichen Arbeitsalltag und sind tief in der Kultur verankert. Für junge Geflüchtete gilt es möglicherweise, diese Verhaltensweisen erst einmal kennenzulernen und einzuordnen, um sie anschließend selbst übernehmen zu können.

Wohnbedingungen geflüchteter Menschen

Je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Ihr Azubi besitzt, gelten unterschiedliche Bestimmungen für den Wohnort und die Art der Unterkunft. Zwischen verschiedenen Ländern und Kommunen ergeben sich dabei Unterschiede. Dabei ist vom Flüchtlingslager über Sammelunterkünfte bis zu einer Einzelwohnung vom Prinzip her alles möglich. Sollten die rechtlichen Bedingungen es erlauben, ist die Wohnsituation gerade in großen Städten trotzdem sehr angespannt und gerade für Personen mit geringen finanziellen Mitteln stark eingeschränkt. 

Sollte Ihr Azubi in der Schule Schwierigkeiten haben, öfter später zur Arbeit erscheinen oder generell den Anschein erwecken, sich in der aktuellen Situation nicht ganz wohl zu fühlen, könnte dies auch seine Gründe in der Art der bewohnten Unterkunft haben. 

Zu bedenken ist dabei beispielsweise, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass immer ein ruhiger Raum zur Erledigung der Hausaufgaben oder zum Lernen zur Verfügung steht. Auch erhebliche Lärmbelästigung bis hin zu körperlichen und seelischen Problemen sind leider durch mangelnde Privatsphäre möglich. 

Wichtig ist es dann, zunächst auf den Azubi zuzugehen und ihn bzw. sie in ruhiger Atmosphäre auf das Thema anzusprechen. Auch wenn das Lösen des Problems nicht allein in Ihrer Hand liegt und zu Ihren primären Aufgaben als Ausbilder/-in zählt: Sollte sich tatsächlich die Wohnsituation als Ursache eines Problems herausstellen, könnten z.B. folgende Schritte die Situation verbessern: 

  • Ein Telefonat mit dem Sozialarbeiter der Stadtverwaltung oder der jeweiligen Unterkunft und Schilderung der Situation und der Wichtigkeit der geeigneten Unterbringung
  • Das Anbieten von Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung/Wohngemeinschaft
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<p>Im vergangenen Jahr lebten 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Wie verläuft die Integration dieser Menschen? Welchen Beitrag leistet die berufliche Bildung? In der neuen Ausgabe der BWP werden dazu Forschungsergebnisse und Praxisansätze vorgestellt.</p>
Di, 23.02.202710:00 - 12:00