Arbeitsaufgabe als Prüfungsinstrument
Das Prüfungsinstrument „Bearbeiten einer Arbeitsaufgabe“ ist eine komplexe berufstypische Aufgabe. Hierbei führt der Prüfling Planungs-, Durchführungs- und Kontrolltätigkeiten aus.
Bewertet werden Arbeits- beziehungsweise Vorgehensweise sowie in der Regel das Arbeitsergebnis. Beispiele für typische Bewertungskriterien sind das planvolle Vorgehen des Prüflings und die Flexibilität bei veränderten Anforderungen.
Die Arbeitsaufgabe kann mit anderen Prüfungsinstrumenten kombiniert sein. Die vorgesehene Kombination ist der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen. Alle kombinierten Prüfungsleistungen beziehen sich in der Regel auf die Arbeitsaufgabe.
Die Bearbeitungsdauer beträgt grundsätzlich maximal 16 Stunden. Die konkrete Bearbeitungszeit steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung.
Die Arbeitsaufgabe wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben.
Eine vollständige Anwesenheit der Prüfenden ist nur erforderlich, soweit dies für die Bewertung notwendig ist. Wenn es in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist, kann die Arbeitsaufgabe mithilfe digitaler Simulationstechnik bearbeitet werden.
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