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Aufwandsentschädigung für Prüfer/-innen

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer oder Prüferin bei einer zuständigen Stelle wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Ausgaben wie zum Beispiel Kopier-, Anfahrts- oder Telefonkosten werden ebenfalls erstattet.

Weitere Informationen

Ehrenamtspauschale

Entschädigungsregelung für Prüfende

§ 40 Abs. 6 BBiG