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Automatisierte Auswertung

Bei der automatisierten Auswertung wird die Prüfungsleistung mithilfe von Technologien und Systemen ohne manuellen Eingriff mit zuvor als zutreffend festgelegten Antworten abgeglichen. 

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. die Handwerksordnung (HwO) erlaubt die automatisierte Auswertung von Antwort-Wahl-Aufgaben, wenn die zutreffenden Antworten vorher durch einen paritätisch besetztes Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium festgelegt worden sind. Die Ergebnisse der automatisierten Auswertung sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen. 

Weitere Informationen 

Zur automatisierten Auswertung im Rahmen der Ausbildung nach BBiG

§ 42 Abs. 4 BBiG 

§ 47 Abs. 2 S. 2 BBiG i.V.m. § 40 Abs. 2 BBiG

 

Zur automatisierten Auswertung im Rahmen der Ausbildung nach HwO:

§ 35a Abs. 4 HwO

§ 38 Abs. 2 S. 2 HwO i.V.m. § 34 Abs. 2 HwO