Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In einem Prüfungsausschuss sind Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen vertreten. Die Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Fachkräfte, die häufig im betrieblichen Teil der Ausbildung engagiert sind.
Die Arbeitnehmerbeauftragten werden von den Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen im Bezirk der zuständigen Stelle vorgeschlagen. Ihre Berufung erfolgt durch die zuständige Stelle. Die Arbeitgeberbeauftragten werden direkt von der zuständigen Stelle in Prüfungsausschüsse berufen. Arbeitgebervertreter/-innen können beispielsweise Freiberufler/-innen, Selbstständige, Führungskräfte und Ausbildungsverantwortliche und/oder Ausbilder/-innen in einem Unternehmen sein. Für zulassungspflichtige Handwerke gelten weitere Vorgaben.
Weitere Informationen
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses gem. § 40 Berufsbildungsgesetz, § 34 Handwerksordnung

