Berufsschullehrer/-innen im Prüfungswesen
Berufsschullehre und Berufsschullehrerinnen können auch als Prüfer beziehungsweise Prüferin tätig werden: Im Prüfungsausschuss sind Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen vertreten. Lehrkräfte werden im Einvernehmen zwischen Schulaufsichtsbehörde und zuständiger Stelle berufen. Durch das Hinzuziehen mindestens einer Lehrkraft wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auch der Lehrstoff der Berufsschule Prüfungsgegenstand ist.

