Betriebliche Prüfungsinstrumente
Bei einem betrieblichen Prüfungsinstrument führt der Prüfling eine berufstypische Arbeit im Betrieb, bei einem Kunden oder in der ausbildenden Stelle durch.
Die Tätigkeit ist in die regulären Arbeits- und Geschäftsprozesse eingebunden. Je nach Beruf wird das Instrument als Durchführen eines Projekts (Dienstleistungsbereich), Durchführen einer Fachaufgabe (kaufmännischer Bereich, mit verpflichtendem Fachgespräch) oder Durchführen eines betrieblichen Auftrags (gewerblich-technischer Bereich) bezeichnet.
Die Bewertung der betrieblichen Prüfungsinstrumente erfolgt mittelbar, insbesondere über ein verpflichtendes Fachgespräch sowie gegebenenfalls eine Dokumentation. Denn die Prüfer und Prüferinnen beobachten die Durchführung in der Regel nicht direkt. Für die mittelbare Bewertung werden zum Beispiel die Qualität des dargestellten Vorgehens und der Lösungswege berücksichtigt. Nur wenn es in der Ausbildungsordnung ausdrücklich vorgesehen ist, kann auch das Arbeitsergebnis unmittelbar bewertet werden.
Die Durchführungsdauer ist berufsspezifisch und ist in der Ausbildungsordnung festgelegt.
Eine Anwesenheit der Prüfenden während der Durchführung im Betrieb ist nicht erforderlich.