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Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss muss vor der Prüfung die Bewertungskriterien festlegen. Diese basieren auf den in den Prüfungsbestimmungen festgelegten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Für schriftliche Aufgaben sollten Musterlösungen erstellt werden. Für praktisch-mündliche Aufgaben sollte ein Beobachtungs- und Bewertungsbogen mit Kriterien vorhanden sein. Es ist wichtig, die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten mit klaren Kriterien zu definieren. Dadurch haben alle Prüfer und Prüferinnen ein gemeinsames Verständnis davon, was zum Beispiel "kundenorientierte Beratung" bedeutet und wie sie sich konkret ausdrückt. Gute und transparente Bewertungskriterien tragen zur Objektivität, Zuverlässigkeit und Genauigkeit einer Prüfung bei.