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Chancengleichheit im Prüfungsverfahren

Die Chancengleichheit ist ein wichtiger Grundsatz, der das Prüfungsverfahren beeinflusst. Er fordert, dass Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien möglichst vergleichbar sein sollten, um gleiche Chancen für alle Prüflinge zu gewährleisten. Dieser Grundsatz leitet sich aus dem Grundrecht des Artikel 3 Abs. 1 GG, dem Grundsatz der Gleichbehandlung, ab.