Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems ein, um die Orientierung zu erleichtern und die Vergleichbarkeit zwischen den Bildungsbereichen innerhalb Deutschlands (bspw. Vergleich von beruflichen Fortbildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen) und mit europäischen Qualifikationen zu ermöglichen. Er definiert acht Niveaus, die mit denen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) übereinstimmen. Der EQR hilft dabei, nationale Qualifikationen europaweit verständlicher zu machen.
Der DQR ist eine nationale Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsahmens für lebenslanges Lernen. Der DQR wurde von Bund und Ländern in einem langen Prozess entwickelt, an dem auch Sozialpartner, Wirtschaftsorganisationen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligt waren. Mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Beschlusses wurde festgelegt, dass ab Sommer 2013 erworbene Qualifikationen einem DQR-Niveau zugeordnet werden. Zum Beispiel wird eine dreijährige Berufsausbildung dem Niveau 4 zugeordnet, ein Bachelor-, Meister- oder Technikerabschluss entspricht dem Niveau 6.

