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Ehrenamtspauschale

Die "Ehrenamtspauschale" ist ein steuerlicher Freibetrag, der für jegliche Art von ehrenamtlicher Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen genutzt werden kann. Beispiele hierfür sind die Arbeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungskraft oder Fahrer für Eltern, die ihre Kinder zu Auswärtsspielen begleiten. (siehe auch „Aufwandsentschädigung“ und „Entschädigungsregelung für Prüfende, § 40 Abs. 6 BBiG“)