Eignung als Prüfer/-in
Um als Prüfer oder als Prüferin tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen sowohl das Fachwissen als auch die persönliche Eignung der Prüfer. Neben einem fundierten Wissen auf dem jeweiligen Fachgebiet sollten Prüfer auch über ein starkes Verantwortungsbewusstsein, reife zwischenmenschliche Fähigkeiten und ein Gespür für pädagogische Belange verfügen. Es ist unerlässlich, dass man die Ausbildungsordnung und das Prüfungswesen kennt, um eine Prüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. Prüferinnen und Prüfer müssen in der Lage sein, die Prüfungssituation zu verstehen und zu erkennen, wie sie sich auf den Prüfling auswirkt. Außerdem müssen sie über die Fähigkeit verfügen, Leistungen abzufragen und zu bewerten. Personen, die nicht über die persönliche Eignung nach § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verfügen, sind grundsätzlich ungeeignet für diese Aufgabe. Das Alter, die Kammerzugehörigkeit, ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis, die Parteizugehörigkeit, die private Lebensführung und die Staatsangehörigkeit spielen grundsätzlich keine Rolle.

