Fachgespräch als Prüfungsinstrument
Das Fachgespräch ist ein Prüfungsgespräch, das sich immer auf eine Leistung bezieht, die vom Prüfling vorher erbracht wurde. Die Prüfenden bestimmen, welche Fragen im Fachgespräch gestellt werden. Grundlage dafür sind die in der Ausbildungsordnung festgelegten Anforderungen. Das Fachgespräch kann auch über die unmittelbare Bezugsleistung hinausgehen und fachlich angrenzende, beruflich relevante Aspekte einbeziehen.
Bewertet werden die fachliche Qualität der Antworten (Vollständigkeit, Richtigkeit, Argumentationslogik), die Kommunikationsqualität (Verständlichkeit, Verwendung von Fachsprache, Dialogfähigkeit) sowie die Reflexionsqualität.
Wenn sich das Fachgespräch auf ein betriebliches Prüfungsinstrument, eine Arbeitsaufgabe oder ein Prüfungsprodukt/-stück bezieht, können die Prüfenden auch mittelbar das methodische Vorgehen des Prüflings bei deren Durchführung bewerten.
Die Dauer beträgt maximal 30 Minuten und ist konkret der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen. Die Gesamtdauer aller mündlichen Prüfungsleistungen (Fachgespräche, Reflexionsgespräche, Gesprächssimulationen, Präsentationen) soll in einer Abschluss- bzw. Gesellenprüfung zusammen 45 Minuten nicht überschreiten.
Für die unmittelbare Wahrnehmung und Bewertung der Prüfungsleistung ist die vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses beziehungsweise der Prüferdelegation erforderlich.
Weitere Informationen
Nach der Hauptausschussempfehlung 158 gibt es drei verschiedene Typen von Fachgesprächen, die als Prüfungsinstrumente möglich sind:
• fallbezogenes Fachgespräch
• auftragsbezogenes Fachgespräch
• situatives Fachgespräch