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Handwerksinnung

Eine Handwerksinnung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern und Handwerkerinnen, die das gleiche Handwerk oder fachlich oder wirtschaftlich ähnliche Handwerke in einem bestimmten Bezirk ausüben. Ihr Ziel ist es, ihre gemeinsamen gewerblichen Interessen zu fördern. Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Bereich des Handwerks können die Handwerksinnungen von den Handwerkskammern ermächtigt werden, Prüfungsausschüsse für die Gesellenprüfung zu errichten.

Weitere Informationen

§§ 33 Abs. 1 , 52 Abs. 1 HwO