Prüfungsprodukt/Prüfungsstück
Beim Herstellen eines Prüfungsprodukts beziehungsweise Prüfungsstücks fertigt der Prüfling ein berufstypisches Produkt an. Beispiele hierfür sind Metall- oder Holzerzeugnisse, Computerprogramme oder Blumensträuße.
Bewertet wird unmittelbar das Endergebnis beziehungsweise das hergestellte Produkt. Dabei können zum Beispiel Kriterien wie Funktionalität oder ästhetische Form zählen. Die exakten Anforderungen an das Prüfungsprodukt beziehungsweise Prüfungsstück werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Das Prüfungsprodukt beziehungsweise Prüfungsstück kann mit weiteren Prüfungsinstrumenten kombiniert sein, zum Beispiel mit einer Präsentation. Die vorgesehene Kombination ist der jeweils geltenden Ausbildungsordnung des Berufs zu entnehmen.
Die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Stunden. Die konkrete Bearbeitungszeit steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung.
Die Anwesenheit der Prüfenden ist während der Herstellung nicht erforderlich.
Prüflinge können eigene Umsetzungsvorschläge einreichen, sofern es die Ausbildungsordnung vorsieht. Diese müssen vorab durch den Prüfungsausschuss freigegeben werden.
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