Rechtsgrundlagen von Ausbildungsordnungen
Ausbildungsordnungen sind Rechtverordnungen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (§ 4 BBiG) bzw. der Handwerksordnung (§ 25 HwO). Während die Ausbildungsordnungen der meisten Berufe auf einer der beiden Rechtsgrundlagen basieren, gibt es auch Ausbildungsordnungen auf Grundlage der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes. Dies gilt für Ausbildungsberufe wie zum Beispiel Bäcker/-in, Kraftfahrzeugmechatroniker/-in und Zimmerer/-in. Eine vollständige Auflistung kann dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe entnommen werden.
Der Gesetzgeber schafft die Rechtsgrundlagen für die Ausbildungsordnungen. Auf welcher Rechtsgrundlage die jeweilige Ausbildungsordnung verordnet wird, richtet sich dabei nicht nach der Anzahl der Auszubildenden in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

