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Regelung der zuständigen Stellen

Unter die Regelungen der zuständigen Stellen, umgangssprachlich auch Kammerregelungen, fallen besondere Ausbildungsregelungen, Fortbildungsprüfungsregelungen gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Umschulungsprüfungsregelungen gem. § 59 BBiG der zuständigen Stellen. Entsprechende Regelungen gibt es auch in § 42 lit. f Handwerksordnung (HwO) für die Fortbildungsprüfungsregelungen und § 42 lit. k HwO für die Umschulungsprüfungsregelungen. 

Die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen sind wichtig für die Ausbildung von behinderten Menschen im dualen System. Sie besagen, dass behinderte Menschen normalerweise in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Nur wenn dies aufgrund der Behinderung nicht möglich ist, gibt es spezielle Regelungen. Es gibt auch spezielle Förderungen für behinderte Auszubildende, die regelmäßig aktualisiert werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in § 66 BBiG bzw. § 42 lit. r HwO und § 42 lit. s HwO. Der Hauptausschuss des BIBB beschließt Empfehlungen für diese Ausbildungsregelungen.

Weitere Informationen

Berufsbildungsgesetz

Handwerksordnung