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Sachkunde

Die fachliche Kompetenz des Prüfers oder der Prüferin ist eine grundlegende Voraussetzung für eine aussagekräftige und gerechte Prüfung. Nur Prüfer und Prüferinnen, die über umfassendes Wissen verfügen, können die Leistungen des Prüflings angemessen beurteilen. Normalerweise geht man davon aus, dass jemand über diese Qualifikation verfügt, wenn er eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem relevanten Ausbildungsberuf abgelegt hat oder über mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Prüfungsbereich verfügt. Ein spezieller Nachweis der Sachkunde - etwa durch das Ablegen einer Eignungsprüfung - muss nicht erbracht werden. Für das Handwerk gelten unterschiedliche Anforderungen an die Sachkunde in zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Die genauen Kriterien werden in § 34 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO) geregelt.