Vorsitz im Prüfungsausschuss
Jeder Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied aus seiner Mitte zum oder zur Vorsitzenden und ein weiteres zu dessen/deren Stellvertreter oder zu Stellvertreterin. Nach Möglichkeit sollten beide nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Der/die Vorsitzende hat die Aufgabe, den Prüfungsausschuss zu leiten. Das bedeutet, dass er/sie die Verantwortung für die Organisation und den Ablauf der Arbeit im Ausschuss und für eine reibungslose Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle trägt. Der oder die Vorsitzende hat keine besondere Rechtsstellung gegenüber den anderen Ausschussmitgliedern; lediglich bei Stimmengleichheit entscheidet seine/ihre Stimme.

